Liebe Mitglieder,
im Rahmen des Erreichens der Warnstufe in Baden-Württemberg ist seit gestern, 03.11.2021, der Zutritt zu geschlossenen Räumen Nicht-Immunisierten (Personen, die weder geimpft noch genesen sind) nur noch mit PCR-Testnachweis gestattet. Als Testnachweis gilt damit nur noch eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). PoC-Antigen-Test (Schnelltest) oder Selbsttest vor Ort unter Aufsicht sind nicht mehr ausreichend. Vollständig geimpfte und genesene Personen benötigen keinen Test. Sie müssen einen entsprechenden Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.
Zur Information Ihrer Gäste über die neue 3G-Regelung haben wir einen entsprechenden Aushang für Sie erstellt:
Zum Aushang “3G-Regel / PCR-Testpflicht” >>>
Zudem haben wir die Musterdienstanweisung “Corona” entsprechend aktualisiert. Diese können Sie hier herunterladen:
Zur aktualisierten Musterdienstanweisung “Corona” >>>
Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.