08.05.2020
Liebe Mitglieder,
wie wir bereits am 06.05.2020 kommuniziert haben, dürfen die Spielhallen in Baden-Württemberg am kommenden Montag, 11.05.2020, wieder öffnen. Die einzige Auflage zur Wiedereröffnung, die uns bisher vorliegt, ist, dass ein gastronomisches Angebot nicht erlaubt ist.
Nähere Informationen – z.B. auch bzgl. einer Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Gäste sowie das Personal – liegen uns derzeit nicht vor. Sobald wir hier nähere Informationen haben, werden wir Sie umgehend – auch am Wochenende – natürlich informieren.
Des Weiteren liegt jetzt die offizielle Information vor, dass die Gastronomie im Innen- und Außenbereich in Baden-Württemberg am 18.05.2020 wieder öffnen darf. Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.
Der offizielle Fahrplan zur schrittweisen Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Baden-Württemberg steht auf der Homepage des Landes zur Verfügung:
Den Stufenplan für Baden-Württemberg können Sie hier einsehen:
Wir geben unser Bestes, möglichst schnell weitere Informationen für Sie zu erlangen und diese direkt zu kommunizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand