04.07.2018
Liebe Mitglieder,
im Zuge der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung hat die AWI einige Formulare des Sozialkonzepts 1.5 aktualisiert, angepasst und ergänzt.
So wurde das Gesprächsprotokoll sowie die Checkliste zur Früherkennung von Problemspielern in Spielhallen geändert, eine Dienstanweisung/ Verpflichtungserklärung nach der DSGVO zusätzlich ergänzt. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass die neue Dienstanweisung nach DSGVO die bisherige „Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz“ sowie die „Anweisung Datenschutz“ ersetzt und diese Formulare nicht mehr verwendet werden sollten.
Wenn Sie für Ihre Spielhalle/n oder Gastronomieaufstellungen das AWI Sozialkonzept nutzen, wenden Sie sich einfach direkt an die Geschäftsstelle und wir lassen Ihnen die neuen Formulare umgehend per E-Mail zukommen.
Für Fragen rund um das Thema Sozialkonzept stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls gern zur Verfügung.
Beste Grüße
Ihr Vorstand