Liebe Mitglieder,
wie viel Zeit haben Sie über die Feiertage damit verbracht, über den Verkauf oder die Schließung Ihres Unternehmens oder zumindest einiger Standorte nachzudenken? Welches Land haben Sie sich angeschaut für Ihr Auswandern zum 31.12.2025? Erwischt? Warum auch nicht mal den Gedanken freien Lauf lassen und vielleicht ein bisschen träumen… Dies ist zumindest der Gedankenlauf bei zahlreichen Mitgliedern, den uns diese im Laufe des vergangenen Jahres bei Treffen anvertraut haben.
Wenn Ihre monatliche Zahlung der Vergnügungssteuer ein Vielfaches von dem ist, was Ihnen persönlich am Monatsende verbleibt, dann wird es schwer, sich alltäglich erneut selbst zu motivieren. Immer wenn ich von jemandem branchenfremdes gefragt werde, wie es bei uns läuft und was wir für die Zukunft erwarten, dann antworte ich: „Wir leben oder sterben durch die Steuer!“ Wir alle spürten diese nie stärker als im vergangenen Jahr. Die steuerliche Übergriffigkeit hat ein ungekanntes Ausmaß angenommen. Kommunen träumen von Vergnügungssteuersätzen bis zu 30 % auf den Brutto-Umsatz, andere beschließen 27 % auf den Brutto-Umsatz direkt in einer neuen Satzung und finden sich dann wohl in diesem Jahr in einem Verfahren mit den örtlichen Betreibern wieder.
Um es kurz zu machen: Wir werden wohl lauter werden müssen! Gehen Sie aktiv auf Ihre kommunalen Entscheider zu. Konfrontieren Sie sie mit Ihren betrieblichen Zahlen. Legen Sie Fakten auf den Tisch. Bringen Sie sich ein, suchen Sie das Gespräch. Die Erfolge, die wir als Verband vergangenes Jahr vielerorts gemeinsam mit Ihnen als örtliche Betreiber hatten, sind das Ergebnis guter Gespräche auf Basis von wirtschaftlichen Kennzahlen und Fakten. Kein emotionales Geschwurbel oder zahnlose Drohkulissen. Zahlenbasierte Fakten und ein seriös-verbindliches Auftreten sind die Zauberformel.
Aber manchmal reichen gute Worte, Fakten und ein persönlicher Draht einfach nicht mehr aus. Ich habe mir im Dezember mit einigen Anwälten der Branche die wichtigen Urteile zu 25 % Brutto, 29 % netto oder 7,5 % Einsatzbesteuerung angeschaut. Tatsache ist: Alle relevanten Urteile sind in den Jahren zwischen 2014 und 2018 gesprochen worden. Wir sind nun im Jahr 2025 und diese Urteile sind somit eine Dekade alt! Was ist alles in zehn Jahren passiert? Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2015 eingeführt und ist allein von 2015 (8,50 €/h) bis 2025 (12,82 €/h) um über 50 % gestiegen. Der Strompreis ist in den letzten 10 Jahren um rund 30 % gestiegen, die Nettokaltmieten haben sich seit dem Jahr 2000 ebenfalls um rund 25 % erhöht. Vor diesem Hintergrund der explodierenden Betriebskosten, gepaart mit der Verkleinerung der Betriebsgrößen auf nur noch eine Konzession mit maximal 12 Geräten, könnte ich mir vorstellen, dass 25 % Vergnügungssteuer auf die Bruttokasse bereits heute erdrosselnd sind, oder zumindest keinen angemessenen Unternehmerlohn mehr ermöglichen können. Aber auch dieser Wert müsste zunächst definiert werden. Bei meiner Recherche bin ich auf eine Berechnung des angemessenen Unternehmerlohns eines Apothekers gestoßen. Die Zeitschrift Apotheke-Wirtschaft hat im Jahr 2018 einen, wie ich finde, hochinteressanten Artikel hierzu veröffentlicht (Link zum Artikel).
Es ist an uns, Argumente zusammenzutragen, um die Gerichte in künftigen Verfahren zu überzeugen. Wenn Sie Ideen und Anregungen haben, wie wir unsere Argumentation untermauern können, so lassen Sie mich an Ihren Gedanken teilhaben. Ich freue mich auf Ihre E-Mail.
Die Neuwahlen des Bundestages sowie diverser Landesregierungen sorgen dafür, dass sich der Bericht zur Evaluierung der Spielverordnung weiter verzögert. Ich gehe davon aus, dass hier vor Jahresmitte nicht mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist. Auch der Einbringung des Entwurfs der Änderung des Landesglücksspielgesetztes sehen wir nun schon seit 2021 entgegen, passiert ist bis heute noch nichts. Was aber auch gut ist, denn solange der Entwurf nicht eingebracht ist, solange können wir mit unseren Ansprechpartnern im Austausch bleiben und unsere Argumente vortragen. Wir werden Sie, liebe Mitglieder, in gewohnter Weise verlässlich und zeitnah über die Entwicklungen dieser für uns elementar wichtigen Punkte informieren.
Auch 2025 werden wir als Vorstand nicht müde, den Austausch mit unserer Landesregierung zum Erhalt der Bestandsspielhallen fortzusetzen. Die Sicherung unserer „Altspielhallen“ als Standort mit einer Konzession, unabhängig vom Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, anderen Spielhallen etc., ist unsere oberste Priorität. Wir werden sehen, was uns die Zukunft mit einer neuen Spielverordnung bringen wird. Aber wenn es uns mit unseren Standorten nicht mehr gibt, bringt uns eine neue Spielverordnung im Jahr 2026 auch nichts mehr…
Sie sehen, ein arbeitsreiches, intensives Jahr liegt vor uns. Wichtig ist mir, auf diesem Weg eines noch mal ganz deutlich zu sagen: Es lohnt sich, für unsere Branche zu kämpfen! Wir sind ein wichtiger Wirtschaftszweig mit einem nicht unerheblichen Steueraufkommen – dies vor allem auf kommunaler Ebene durch die Vergnügungssteuer. Wir schaffen Arbeitsplätze und Spielfreude. Wir sind verantwortungsvolle Unternehmer und Unternehmerinnen. Auch wenn die letzten Jahre sicherlich voller Herausforderungen waren, und unsere Branche schon bessere Zeiten hatte, ich bin gern Teil dieser Branche und werde mich auch in diesem Jahr mit großem Engagement für unsere gemeinsamen Interessen einsetzen.
Für dieses Jahr haben wir schon einen prall gefüllten Veranstaltungskalender für unsere Mitglieder des AVBW: Wir beginnen am 19.03.2025 mit unserer Jahreshauptversammlung im Mövenpick Messe & Congress am Flughafen Stuttgart. Am 21.05.2025 findet unser Parlamentarischer Abend im Restaurant Plenum im Landtag zu Stuttgart statt. Und für den 08.07.2025 haben wir ein exklusives Arbeitsrechtsseminar für unsere Mitglieder geplant, ebenfalls im Mövenpick Messe & Congress am Flughafen Stuttgart. Unsere beliebten Stammtische, vier Termine im Laufe des Jahres, werden ebenfalls wieder stattfinden. Sobald die Termine feststehen, werden wir Sie in einem gesonderten Newsletter hierüber informieren.
Dirk Fischer und Ihr Vorstand