Existenzsicherung
Selbstverständlich ist es absolute Priorität in unserer politischen Verbandsarbeit, für eine möglichst lückenlose Existenzsicherung unserer Mitgliedsunternehmen einzustehen und zu kämpfen. Im Fokus steht die Mindestabstandsregelung zwischen Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Besonders der Abstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen stellt für die Mehrheit der Spielhallenstandorte – vor allem natürlich in Ballungsgebieten – eine massive Bedrohung dar. Von daher setzen wir uns als Verband dafür ein, dass die Mindestabstandsregelung zwischen Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ausschließlich für Neustandorte gilt – Bestandspielhallen hingegen von der Abstandsregelung unberührt bleiben.
Zudem fordern wir als Verband, dass Konzessionen zukünftig im Erbfall oder bei Übergabe bzw. Verkauf der entsprechenden Firma oder Spielhalle übertragbar sein müssen.