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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist in den letzten Jahren in vielen Kommunen erheblich gestiegen. Auch im Zusammenhang mit fehlenden Vergnügungssteuereinnahmen durch den Wegfall von Mehrfachkonzessionen oder ganzen Standorten, heben Kommunen Vergnügungssteuersätze vermehrt an und betrachten die Vergnügungssteuer immer öfter als profitable Einnahmequellen für die Gemeindekassen.

Derartige Steuersätze sind jedoch für die meisten Aufstellunternehmer praktisch nicht zu erwirtschaften. Umso wichtiger sind hier regelmäßige Gespräche auf kommunaler Ebene, und zwar sowohl mit der Verwaltungsspitze (Oberbürgermeister/Bürgermeister/Kämmerer), als auch mit den Stadtratsfraktionen/Gemeinderatsfraktionen und einzelnen Stadträten/ Gemeinderäten, um Steuererhöhungen zu verhindern oder sie im Interesse der betroffenen Aufsteller abzumildern.

Der ständige Austausch zwischen Unternehmen und Verwaltung fördert das Verständnis für die jeweils andere Seite. Die Gespräche sollten spätestens zu Beginn des vierten Quartals stattfinden, da jeweils zum Jahresende hin die Haushaltsberatungen und Haushaltsentscheidungen für das Folgejahr stattfinden. Klares Ziel ist hierbei immer ein wirtschaftlich vertretbarer Vergnügungssteuersatz.