+49 (0) 711 460 59 83 20 info@automatenverband-bw.de

Liebe Mitglieder,

wie bereits angekündigt verschärft das Land Baden-Württemberg im Nachgang an den gestern gemeinsamen Beschluss Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen erneut. Dafür werden die 2G- und 2GPlus-Regelungen in vielen Bereichen ausgeweitet.

Gemäß neuer Corona-Verordnung gilt auch für die Gastronomie und die Spielhallen im Land ab morgen, 04.12.2021, flächendeckend die sogenannte 2GPlus-Regelung.

Welche Regeln gelten ab morgen konkret:

  • Medizinische Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • Erstellung eines Hygienekonzepts
  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Gäste über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Kontaktdatenerfassung (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps oder auch analog auf Papier erfolgen.)
  • Zutritt nach 2GPlus-Regel: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Gäste, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Als Testnachweis gilt eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), PoC-Antigen-Test (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) oder Selbsttest vor Ort unter Aufsicht.
  • WICHTIG: Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind Personen, die bereits eine Drittimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben. Die Drittimpfung gilt ab dem Tag der Impfung.
  • Ebenfalls ausgenommen von der 2GPlus-Regel sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen. Zudem benötigen Sie einen negativen Antigen-Schnelltest.
  • Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.
  • Betriebliche 3G-Regelung (siehe ausführliches Rundschreiben vom 24.11.2021)

Eine Übersicht über die ab morgen geltenden Regelungen gemäß neuer Corona-Verordnung finden Sie hier:

Zur Übersicht der aktuellen Corona-Regelungen ab 04.12.2021 >>>

Einen Link zum laden der CoVPassCheck-App finden Sie nochmals hier:

Zur CoVPassCheck-App >>>

Zur Information Ihrer Gäste und Mitarbeiter:innen haben wir einen 2GPlus-Aushang sowie eine entsprechende Dienstanweisung erstellt, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:

Zum Aushang “2GPlus”>>>

Download: Musterdienstanweisung Hygienemaßnahmen/2GPlus>>>

Die vollständige Verordnung liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vor. Wie gewohnt reichen wir Ihnen diese der Vollständigkeit halber natürlich nach.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.