Liebe Mitglieder,
gemäß Landesglücksspielgesetzes Baden-Württemberg sind Sie verpflichtet, jährlich zum 31.März über die getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes zu berichten. Uns ist bekannt, dass derzeit einige Behörden die Auffassung vertreten, die Dokumentationsberichte müssten gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 nur noch alle zwei Jahre vorgelegt werden. Da das Landesglücksspielgesetz unverändert eine jährliche Abgabe vorsieht, empfehlen wir jedoch dringend, weiterhin die jährliche Dokumentation.
Demnach müssen Sie spätestens bis zum 31.03.2021 für jede Spielhalle in Baden-Württemberg den Dokumentationsbericht für das Jahr 2021 (Dokumentationszeitraum 01.01.21 – 31.12.21) erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
In den Berichten müssen Sie alle von Ihnen getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes dokumentieren. Hierzu gehören u.a. auch die Schulungsbescheinigungen Ihres Personals, die Anzahl der ausgegebenen Informationsmaterialien zum Thema Spielerschutz sowie die Anzahl evtl. eingegangener Spielersperren.
Sollten Sie mit dem Sozialkonzept der AWI arbeiten, welches Ihnen als Verbandsmitglied kostenlos zur Verfügung gestellt wird, finden Sie eine Vorlage für den Dokumentationsbericht in Kapitel 6: „Berichte über die Maßnahmen des Sozialkonzeptes“ ab S. 53 (aktuelle Version 2.0).
Für Rückfragen hierzu können Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail an unsere Geschäftsstelle wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand