Liebe Mitglieder,
gemäß Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg sind Sie verpflichtet, jährlich zum 31.März über die getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes zu berichten.
Demnach müssen Sie spätestens bis zum 31.03.2023 für jede Spielhalle in Baden-Württemberg den Dokumentationsbericht für das Jahr 2022 (Dokumentationszeitraum 01.01.22 – 31.12.22) erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
In den Berichten müssen Sie alle von Ihnen getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes dokumentieren. Hierzu gehören u.a. auch die Schulungsbescheinigungen Ihres Personals, die Anzahl der ausgegebenen Informationsmaterialien zum Thema Spielerschutz sowie die Anzahl evtl. eingegangener Spielersperren.
Sollten Sie mit dem Sozialkonzept der AWI arbeiten, welches Ihnen als Verbandsmitglied kostenlos zur Verfügung gestellt wird, finden Sie eine Vorlage für den Dokumentationsbericht in Kapitel 6: „Berichte über die Maßnahmen des Sozialkonzeptes“ ab S. 53 (aktuelle Version 2.0).
Für Rückfragen hierzu können Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail bei uns in der Geschäftsstelle melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. | Königstraße 27 | 70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 460598320 | Fax: +49 711 460598321 | Mail: info@automatenverband-bw.de
Vertreten durch den Vorstand: 1. Vorsitzender: Dirk Fischer | Stellv. Vorsitzender: Martin Restle
Vereinsregister: Amtsgericht Stuttgart | Registernummer: VR 933
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