Liebe Mitglieder,
im Rahmen unserer Jahreshauptversammlung am 19.03.2025 in Stuttgart sowie im Rückblick vom 21.03.2025 haben wir Ihnen bereits unsere Empfehlung zum Thema Dokumentationsberichte gemäß neuem Landesglücksspielgesetz mitgeteilt.
Wir gehen davon aus, dass zukünftig folgende Berichtspflicht gelten werden:
- Bis zum 31.03.2025 sind die Berichte aus 2023 und 2024 zu übersenden.
- Bis zum 31.03.2027 sind die Berichte aus 2025 und 2026 zu übersenden usw.
Wir empfehlen daher zum 31.03.2025 die Berichte für die Jahre 2023 & 2024 bei der zuständigen Behörde einzureichen! Dies gilt auch, wenn Sie im vergangenen Jahr bereits den Bericht für 2023 eingereicht haben.
Die aktuelle Berichtsvorlage des dazugehörigen AWI-Sozialkonzeptes 2.1 finden Sie nochmals hier:
Zum Bericht Umsetzung Sozialkonzept 2.1 BW >>>
Sollten Sie noch weiterführende Fragen haben, melden Sie sich sehr gern bei uns in der Geschäftsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle