+49 (0) 711 460 59 83 20 info@automatenverband-bw.de

Liebe Mitglieder,

wir möchten Sie heute auf die Aktualisierung des Jugendschutzgesetzes von Anfang dieser Woche hinweisen. 

Als Gewerbetreibende haben Sie die Pflicht, die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Sie haben daher einen entsprechenden, deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang an einer zugänglichen, einsehbaren Stelle anzubringen. Auch wenn es im aktualisierten Jugendschutzgesetz keine neuen Regelungen für Spielhallen oder Gastronomien mit Geldspielegräten gibt, sind Sie dazu verpflichtet, stets einen aktuellen Aushang anzubringen.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen den aktualisierten Aushang im Anhang zur Verfügung.

Zum aktualisierten Aushang / Jugendschutzgesetz >>>

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand