Liebe Mitglieder,
bereits auf unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am 16. März 2023 in Stuttgart haben wir Sie darüber informiert, dass die Aktualisierung des AWI Mustersozialkonzeptes verschoben wird. Ursprünglich wäre die Aktualisierung im Juni 2023 fällig gewesen, da gemäß Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg, Sozialkonzepte spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden müssen. Aufgrund der bisher noch nicht erfolgten Aktualisierung des Landesglücksspielgesetzes, wurde die Frist in Absprache mit dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe bis November 2023 ausgesetzt. Diese Aussetzung wird nun auf den April 2024 ausgeweitet.
Die AWI GmbH als Verfasserin des Sozialkonzeptes hat uns diesbezüglich ein Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Verfügung gestellt, um Missverständnisse bei möglichen Überprüfungen durch Ordnungsbehörden vorzubeugen. Sollten Sie mit dem AWI Sozialkonzept arbeiten, empfehlen wir Ihnen, das Schreiben dem Sozialkonzept in Ihren Standorten beizufügen. Sollten Sie von Ihren Ordnungsbehörden angeschrieben werden, können Sie das Schreiben selbstverständlich gern entsprechend weiterleiten.
Zum Schreiben des RP Karlsruhe >>>
Für weitere Rückfragen können Sie sich gern wie gewohnt an unsere Geschäftsstelle wenden.
Beste Grüße
Ihr Vorstand