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Liebe Mitglieder,

mit Beschluss vom 11. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten heute, 12. Januar 2022, in Kraft.

Die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg lag in den vergangenen Tagen unter dem Schwellenwert für die Alarmstufe II. Der Blick in andere Bundesländer zeigt jedoch, dass sich Omikron auch in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Aus diesem Grund hat das Kabinett gestern beschlossen, die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 einzufrieren, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben.

Folgende Regelungen gelten für Spielhallen und die Gastronomie in der Alarmstufe II:

  • Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.
  • In Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht (oder vergleichbar) / Die Maskenpflicht besteht nicht, sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist (§3 Abs. 2 Nr. 7). In der Gastronomie entfällt die Maskenpflicht am Platz.
  • Es gilt die 2G-Plus-Regelung
  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.

 

Demnach benötigen ausschließlich Personen, die noch nicht geboostert sind und deren Genesung oder letzte Impfung mehr als drei Monate zurückliegt einen zusätzlichen Testnachweis.

Die vollständige Corona-Verordnung sowie die Übersicht der aktuellen Regelungen ab heute können Sie hier herunterladen:

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