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Liebe Mitglieder,
 
bereits in mehreren vorangegangenen Rundschreiben haben wir Sie über die Verpflichtung gemäß § 8 GlüStV zum Anschluss an das bundesweite und spielformübergreifende Sperrsystem OASIS informiert.

Die Anschlusspflicht gilt für:

  • Betreiber von Spielhallen 
  • Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten
  • Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
  • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
  • Betreiber von Spielbanken
  • Gewerbliche Spielvermittler
  • Pferdewetten im Internet
  • Buchmacher
  • Veranstalter von Online-Casinospielen
  • Veranstalter von Online-Poker
  • Veranstalter von virtuelle Automatenspiele im Internet

Sie sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei durchzuführen. In Spielhallen hat der Abgleich bei jedem Betreten zu erfolgen. Gesperrte Personen sollen sich in Spielhallen überhaupt nicht aufhalten. In Gaststätten hat die Abfrage erst vor dem ersten Spiel während desselben Aufenthalts zu erfolgen.

Das RP Darmstadt, als für die Führung der Sperrdatei zuständige Stelle, informiert zum einen die Länder über die Zahl der erfolgten Anschlüsse. Zum anderen erteilt das RP Darmstadt den Ordnungsbehörden vor Ort Auskunft darüber, welche Glücksspielanbieter an OASIS angeschlossen sind und ob und wie viele Sperrdateiabfragen erfolgen. Damit ist es für die jeweiligen Ordnungsbehörden auch ohne Außendiensteinsätze möglich, die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß §§ 8 ff. zu überprüfen.

Bei Verstößen droht ein erheblicher Bußgeldrahmen: Ordnungswidrigkeiten können gem. § 28a Abs. 2 GlüStV 2021 mit Bußgeldern bis zu 500.000 EUR sanktioniert werden. Entsprechende Bußgeldverfahren haben erhebliche Auswirkungen auf ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit und können bis zum Entzug der erteilten glücksrechtlichen Erlaubnis führen.

Es ist also zwingend darauf zu achten, der Anschlusspflicht sowie der Verpflichtung zum Abgleich mit der Sperrdatei lückenlos nachzukommen.
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Tim Hilbert