+49 (0) 711 460 59 83 20 info@automatenverband-bw.de

Liebe Mitglieder,

im Rahmen unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am 23 Juni in Stuttgart haben wir Sie ausführlich über das bundesweite, spielformübergreifende Sperrsystem OASIS informiert. Auch wenn leider derzeit noch immer nicht alle Spielhallen oder Gastronomien mit Geldspielgeräten an OASIS angeschlossen sind, möchten wir Sie doch nochmals darauf hinweisen, dass Sie bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen zum Anschluss und zur Umsetzung verpflichtet sind.

Betreibern/innen, die das Sperrsystem nicht einrichten oder nach Erhalt der erforderlichen Daten diese nicht aktivieren und umsetzten drohen Bußgelder bis 500.000,00 EUR (§ 28a Abs. 1 Nr. 30 GlüStV). Sollte ein Anschluss an OASIS aus Gründen nicht möglich sein, die vom RP Darmstadt zu vertreten sind, sollte bis zu einem Anschluss das bislang vorgesehene stationäre Sperrsystem weitergeführt werden.

Bedauerlicherweise wurde bei der Einführung von OASIS ein einheitlicher Starttermin zum Anschluss versäumt, sodass es bei der Umsetzung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen kommt. Mögliche Benachteiligungen berechtigen die betroffenen Betriebe jedoch nicht, dass Sperrsystem nicht umzusetzen.

Von unseren Mitgliedern wurde uns weiterhin berichtet, dass es immer wieder zu Ausfällen des Sperrsystems kommt. Nach Mitteilung des RP Darmstadt ist die Person vom Spiel auszuschließen, wenn eine Überprüfung durch OASIS nicht erfolgen kann.

Ob dies auch dann gilt, wenn der Ausfall im Verantwortungsbereich des RP Darmstadt liegt, hat das RP Darmstadt offengelassen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betriebe eingeleitet werden, sollten Gäste ohne Abgleich eingelassen werden.

Im Zweifel empfehlen wir, bei einem von Ihnen nicht zu verantwortenden Ausfall von OASIS mit dem zuständigen Ordnungsamt den Weiterbetrieb abzustimmen und ggfs. von den eingelassenen Gästen mit der beigefügten eidesstattlichen Versicherung die Bestätigung einzuholen, dass keine Spielersperre vorliegt.

MUSTER: Eidesstattliche Versicherung / Erklärung zur Spielberechtigung >>>

Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gern wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

RA Tim Hilbert