Liebe Mitglieder,
im Rahmen der neuen Corona-Verordnung Baden-Württemberg ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen Nicht-Immunisierten (Personen, die weder geimpft noch genesen sind) nur mit einem Testnachweis gestattet. Als Testnachweis gilt eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PCR Test (nicht älter als 48 Stunden), PoC-Antigen-Test (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) oder Selbsttest vor Ort unter Aufsicht. Vollständig geimpfte und genesene Personen benötigen keinen Test. Sie müssen einen entsprechenden Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.
Zur Information Ihrer Gäste über diese sogenannte 3G-Regel haben wir einen entsprechenden Aushang für Sie erstellt:
Zudem haben wir die Musterdienstanweisung “Corona” entsprechend aktualisiert. Diese können Sie hier herunterladen:
Zur aktualisierten Musterdienstanweisung “Corona” >>>
Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.