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Liebe Mitglieder,

bereits am Freitag haben wir Sie in unserem Rundschreiben ausführlich über die am Samstag, 04.12.2021, in Kraft getretene neue Corona-Verordnung informiert. Wie versprochen möchten wir Ihnen hier die vollständige Verordnung nachreichen:

Zur aktuellen Corona-Verordnung >>>

Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert hat und sich auf folgende Ausnahmen von der Testpflicht verständigt hat:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Demnach benötigen ausschließlich Personen, die noch nicht geboostert sind und deren Genesung oder letzte Impfung mehr als 6 Monate zurückliegt einen zusätzlichen Testnachweis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.