+49 (0) 711 460 59 83 20 info@automatenverband-bw.de

Liebe Mitglieder,

nachdem unsere Spielhallen bereits im ersten Lockdown vom 17.03.2020 – 11.05.2020 geschlossen waren und nun im zweiten Lockdown seit dem 02.11.2020 geschlossen sind, eine baldige Wiedereröffnung jedoch derzeit keinesfalls in Sicht ist, stellt sich für uns ernsthaft die Frage, ob und wie viele unserer Betriebe vor dem Ende der Laufzeit vieler Härtefälle am 30.06.2021 überhaupt nochmals geöffnet werden können. Selbst wenn eine Öffnung durch die Lockerung der Corona-Verordnung gestattet wird, kommt dies nach derzeitigem Stand für manche Betriebe wahrscheinlich zu spät.

Die Frage des Weiterbetriebs unserer Spielhallen über den 30.06.2021 hinaus ist weiterhin ungewiss. Nach derzeitiger Rechtslage werden am 01.07.2021 eine Vielzahl von Spielhallen in Baden-Württemberg schließen müssen. Gleichzeitig ist eine ordentliche Abwicklung unserer Betriebe aber derzeit faktisch unmöglich, da die Gewährung des Kurzarbeitergeldes ungekündigte Arbeitsverhältnisse voraussetzt. Vorausschauendes Handeln hätte demnach ernstzunehmende finanzielle Konsequenzen.

Unser Verband fordert und arbeitet seit Jahren an der Regulierung des terrestrischen Automatenspiels anhand qualitativer Merkmale. Umso erfreulicher war die Rede des Landtagsabgeordneten Karl Zimmermann (CDU) in der 142. Sitzung vom 3. Februar 2021 (TOP 14 Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 / Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes), in der er betonte, dass sich die CDU von Beginn an für die Öffnungsklausel des § 29 Abs. 4 GlüStV stark gemacht hat.

In der Mediathek des Landtages finden Sie die Aufzeichnung der 142. Plenarsitzung. Karl Zimmermann spricht ab Minute 3:42:20.

Zur 142. Plenarsitzung des Landtages >>>

Bereits am 21.01.2021 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Ulrich Goll (FDP) eine kleine Anfrage an die Landesregierung zur Haltung der Landesregierung zur Zukunft der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 gestellt. Hierin fragt er u.a. konkrete Zahlen zur Marktentwicklung der Spielhallen in Baden-Württemberg ab 01.07.2021, zu drohenden Arbeitsplatzverlusten und zu erhobenen Verstößen im Bereich Jugendschutz an und erbittet eine Stellungnahme der Landesregierung zur Reduzierung des terrestrischen Spielhallenmarktes bei gleichzeitiger Legalisierung des Online-Marktes.

Lesen Sie hier die gesamte Kleine Anfrage:

Zur Kleinen Anfrage der (Drucksache 16/9789) >>>

Die Antwort der Landesregierung ist – vor allem im Hinblick auf die Rede des CDU-Abgeordneten Karl Zimmermann am 03.02.2021 im Landtag – im negativen Sinne überraschend. In ihrer Antwort vom 15.02.2021 bezeichnet das für uns zuständige CDU-geführte Wirtschaftsministerium, in Person Frau Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, die von uns angebotenen qualitativen Maßnahmen als nicht ausreichend und nicht geeignet, um eine Begrenzung der Zahl der Spielhallen zu erreichen, wie sie der Gesetzgeber mit den quantitativen Vorgaben (Verbundverbot und Abstandsgebot) erreichen will. Bei der Frage unserer Zukunft als Betreiber*in als auch der Zukunft unserer Mitarbeiter*innen antwortet das Wirtschaftsministerium lapidar, dass dem Gesichtspunkt des Arbeitsplatzverlustes im Ergebnis keine überwiegende Bedeutung zukommt und dieser eine zwangsläufige Folge der Spielhallenschließungen sei.

Lesen Sie hier die gesamte Antwort des Wirtschaftsministeriums:

Zur Antwort des Wirtschaftsministeriums vom 15.02.2021 >>>

Als Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg e.V. appelliere ich an die Politik, den Äußerungen zur Anwendung der Öffnungsklausel Taten folgen zu lassen und nun auch das bestehende terrestrische Spiel in unseren Spielhallen – bei gleichzeitiger Zulassung des Online-Glücksspiels – nach qualitativen Kriterien ohne Mindestabstände und ohne Abbau der bestehenden Spielhallen zu regulieren.

Ich möchte Ihnen versichern, dass der Vorstand des Automaten-Verband Baden-Württemberg sein Bestes gibt, um im Interesse der Mitgliedschaft die Spielhallenbetriebe und die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter*innen in Baden-Württemberg bestmöglich zu schützen. Wir lassen keinen Weg, kein Gespräch unversucht.

Bitte scheuen Sie nicht, uns als Ihren Vorstand bei Fragen anzusprechen.