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Liebe Mitglieder,

wir möchten Sie heute an einem Erfolg im Kampf gegen die stetig wachsenden Vergnügungssteuersätze in Baden-Württemberg teilhaben lassen:

Auf der Tagesordnung der heutigen (30.01.2025) Gemeinderatssitzung der Kurstadt Bad Wimpfen (Landkreis Heilbronn) stand ursprünglich der Punkt “Erhöhung der Vergnügungssteuer”. In der Sitzungsvorlage schlägt der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat eine Erhöhung von 20 Prozent der Bruttokasse auf 25 Prozent der Bruttokasse vor, um so u.a. Mehreinnahmen von circa 22.000 € jährlich zu erzielen.

Durch eine Pressemeldung wurden wir auf die geplante Erhöhung aufmerksam und setzen uns mit den Automatenunternehmern vor Ort in Verbindung. Ein Mitgliedsunternehmen des AVBW betreibt die einzige Spielhalle in Bad Wimpfen, ein weiteres Mitglied ist dort Gastronomieaufsteller. Um die Vergnügungssteuererhöhung zu verhindern, wurde sehr kurzfristig gestern ein Termin mit dem Bürgermeister Andreas Zaffran vereinbart, der sich dankenswerterweise die Zeit für ein persönliches Gespräch nahm. Gemeinsam mit unserem Vorsitzenden Dirk Fischer haben sich die betroffenen  Mitglieder ausführlich auf das Gespräch vorbereitet, in dem Sie die Zahlen anhand der von uns zur Verfügung gestellten Musterkalkulation aufbereitet haben sowie ein entsprechendes Argumentationspapier zusammengestellt haben.

Das Gespräch mit Bürgermeister Zaffran war sehr konstruktiv. Er hat die schwere wirtschaftliche Situation der Unternehmer sowie die Auswirkungen der Erhöhung erkannt. Im Nachgang an das Gespräch hat er sich sodann mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen. Gemeinsam wurde entschieden, dass es erstmal keine Erhöhung der Vergnügungssteuer in Bad Wimpfen geben wird, um den Bestand der legalen Spielorte – und damit auch die Vergnügungssteuereinnahmen – zu erhalten. Der Tagesordnungspunkt wurde gestrichen. Ein echter Erfolg!

Wir sind sowohl Bürgermeister Zaffran als auch dem Gemeinderat für das konstruktive Gespräch und  das besonnene Handeln sehr dankbar. Gleichzeitig zeigt dieser Fall, dass es möglich ist, Vergnügungssteuererhöhungen zu verhindern. Wichtig hierfür ist die vorherige Kenntnis sowie gut vorbereitete Gespräche, die anhand von Fakten und Argumenten sachlich geführt werden.

Daher auch an dieser Stelle noch einmal der Aufruf an Sie: Beobachten Sie – insbesondere nach der Sommerpause – die Ratsinformationssysteme Ihrer Gemeinden und informieren uns, sobald Sie Kenntnis über geplante Erhöhungen haben. Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung und bei Gesprächen. Zudem erhalten Sie bei uns in der Geschäftsstelle sehr gern, die von uns erstellte Musterkalkulation, die eine fachliche und zahlenbasierte Gesprächsgrundlage darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand