Liebe Mitglieder,
aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung gestern, 02.11.2021, landesweit die Warnstufe ausgerufen.
Dies bedeutet, dass ab heute, 03.11.2021, nicht-immunisierten Personen (weder geimpft noch genesen) der Zutritt zu Spielhallen und der Innengastronomie nur noch mit einem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) möglich ist. Schnelltest oder Selbsttest sind damit nicht mehr möglich bzw. ausreichend.
Die nachfolgende Stufe ist die sogenannte Alarmstufe. In dieser ist der Zutritt nicht-immunisierten Personen (weder geimpft noch genesen) zu Spielhallen und der Gastronomie nicht gestattet (2G-Regel).
Die Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung. Zuständig für die Veröffentlichung der jeweiligen Stufe ist das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Hier werden im Lagebericht auch täglich die aktuellen Zahlen veröffentlicht.
Zum Lagebericht des Landesgesundheitsamtes >>>
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die PCR-Testpflicht nicht für Ihre Mitarbeitenden gilt:
Die Vorschriften zur Zutrittsbeschränkung gelten nicht für Beschäftigte (§ 5 Abs. 5 Corona-Verordnung).
Wie wir Sie in unserem Rundschreiben am 15.10.2021 ausführlich informiert haben, haben Sie als Arbeitgeber:in nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes die Pflicht, Ihren Beschäftigten zwei Mal die Woche einen Antigen-Schnelltests (Selbsttest) anzubieten. Gemäß der Corona-Verordnung Baden-Württembergs sind Ihre nicht-immunisierten Beschäftigten in der Basis-, Warn- und Alarmstufe verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Dies bedeutet aber auch in der Warnstufe nicht, dass Ihre nicht-immunisierten Beschäftigten täglich oder vor Schichtbeginn getestet sein müssen oder ein PCR-Test vorlegen müssen. Hier sind Antigen-Schnelltests ausreichend.
Die aktuelle Corona-Verordnung sowie eine Übersicht der Regelungen können Sie nochmals hier herunterladen:
Zur Übersicht der Regelungen ab dem 28.10.2021 >>>
Zur aktuellen Corona-Verordnung >>>
Selbstverständlich werden wir Sie über Änderungen wie gewohnt laufend informieret halten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.