+49 (0) 711 460 59 83 20 info@automatenverband-bw.de

Liebe Mitglieder,

wir möchten Sie heute auf das BAdirekt zum Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.09.2022 hinweisen. Wie in der Pressemitteilung vom 20.10.2022 veröffentlicht, hat der BFH entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.

Näheres zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs können Sie dem BAdirekt entnehmen. Zudem finden Sie beigefügt den BFH-Beschluss sowie die dazugehörigen Pressemitteilung:

Zum BAdirekt vom 27.10.2022 >>>

Zum BFH-Beschluss >>>

Zur Pressemitteilung >>>

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand