Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine erfolgreiche und informative Jahreshauptversammlung liegt hinter uns. Rund 150 Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind unserer Einladung gefolgt und versammelten sich am 12.03.2024 im Mövenpick Hotel Messe & Congress in Stuttgart. Gleich zu Beginn möchten wir uns herzlich bei allen Anwesenden für die rege Teilnahme und die Unterstützung des Verbandes sowie bei unseren Referenten für die informativen Vorträge bedanken. Darüber hinaus bedanken wir uns bei den elf ausstellenden Firmen, die mit der Präsentation ihrer Produkte und Dienstleistungen die Veranstaltung perfekt abgerundet haben.
Eröffnet wurde der erste Teil der Sitzung dann traditionell von unserem Vorsitzenden Dirk Fischer, der den Anwesenden einen Rückblick und Ausblick der politischen Vorstandsarbeit gab. Die letzten Monate waren dabei geprägt von vielen politischen Terminen. Das höchste Ziel ist hierbei der Erhalt des Bestandes – ohne diesen wird eine Kanalisierung in Baden-Württemberg schlichtweg nicht möglich sein und der illegale Markt blüht weiter auf, betont Dirk Fischer.
Neben der Arbeit im Land und auch im Bund, die durch die Themen Evaluierung der Spielverordnung und Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages immer weiter miteinander verzahnt ist, ist auch die Arbeit auf kommunaler Ebene immer wichtiger. Hier appellierte Dirk Fischer an die Verantwortung der Unternehmer und Unternehmerinnen vor Ort: “Die Arbeit des Landesverbandes ersetzt nicht die Arbeit in den Kommunen. Das Thema Vergnügungssteuer kann nur vor Ort von den ansässigen Unternehmen bearbeitet werden. Wir als Verband können euch für diese Arbeit nur das entsprechende Rüstzeug an die Hand geben.” Explizit bedeutet dies, dass der Verband im Vorfeld unterstützen kann: Hierfür gibt es zum einen den Leitfaden Vergnügungssteuer-Kit vom Bundesverband (BA), der Tipps und Musteranschreiben enthält. Des Weiteren unterstützen wir bei der Vernetzung der Unternehmen vor Ort und bereiten Gespräche mit vor. Eines ist jedoch absolut maßgeblich: Ist eine Vergnügungssteuererhöhung erstmal beschlossen, ist es zu spät. Daher ist es notwendig, ab September die Ratsinformationssysteme seiner Gemeinden regelmäßig zu checken, um von geplanten Vergnügungssteuererhöhungen rechtzeitig zu erfahren. Sobald Sie Kenntnis haben, melden Sie sich unbedingt in der Geschäftsstelle, so dass wir Sie unterstützen können.
Zum BA-Leitfaden Vergnügungssteuer-Kit >>>
Bevor Dirk Fischer das Wort an unseren Justiziar Tim Hilbert übergab, richtete er noch kurz den Blick auf ein positives Thema: Die Präsenz der Spielhallenbranche in der aktuellen Presse. Positiv daran ist, dass unsere Branche es durch die stetige Arbeit der letzten Jahre geschafft hat, dass die Presse inzwischen objektiv über uns berichtet. “Wir werden endlich so wahrgenommen, wie wir es wollen. Wir haben es geschafft, in der Presseberichterstattung aus der Schmuddelecke zu kommen – von der Daddelhalle oder Zockerbude zur Spielhalle.”
Unser Justiziar Tim Hilbert führte anschließend zur derzeitigen rechtlichen Situation aus. Im Fokus lagen die Auswahlverfahren, die nunmehr in Baden-Württemberg seit knapp drei Jahren geschoben werden. Die Gerichte in Baden-Württemberg sind überlaufen und warten derzeit ab, welches Gericht, wie als erstes entscheidet. Während der schwebenden Verfahren, so Hilbert, wird der Weiterbetrieb geduldet. Aufgrund der fehlenden Auswahlkriterien im Landesglücksspielgesetz sind auch die Städte und Gemeinden im Hinblick auf die durchzuführenden Auswahlverfahren verunsichert und setzten diese teilweise aus. Es kommt jedoch auch immer wieder – und auch zunehmend – vor, dass die zuständigen Behörden die “Gesetzestreue” der Betreiberinnen und Betreiber als Auswahlkriterium heranziehen. “Kümmern Sie sich daher unbedingt um die Punkte Sozialkonzept, Schulungsnachweise, Auslage von Informationsmaterial, OASIS und Sperrzeiten. Hierfür Ordnungswidrigkeiten zu erhalten – und schlimmstenfalls einen Eintrag ins Gewerbezentralregister – ist wirklich unnötig,” betont Justiziar Tim Hilbert.
Im Anschluss referierte Maximilian Fiel (Beauftragter für Länderkommunikation des Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft) zum gemeinsamen Diskussionspapier des DAW und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zum gewerblichen Automatenspiel (siehe hierzu Rundschreiben vom 15.01.2024). DAW und DStGB identifizieren hierin fünf Probleme der derzeitigen Regulierung. Zu diesen gehört die erstmalige Implementierung von Mindestabständen und das Verbot von Verbundspielhallen, die nicht nur den legalen Spielhallenmarkt drastisch reduzieren, sondern vor allem auch stadtplanerische Möglichkeiten der Kommunen einschränken. Zudem ergeben sich durch Betriebsschließungen Einnahmeverluste und erhebliche rechtliche Unsicherheiten für Städte und Gemeinden. Hinzu kommt die Abwanderung vieler Spielinteressierter in das illegale Glücksspiel und die Abwertung ganzer Straßenzüge durch illegale Glücksspielstätten. Das Papier kann als guter Gesprächseinstieg genutzt werden. Im stetigen Dialog mit der Kommunalpolitik zu sein und zu bleiben, Aufklärung zu betreiben und gemeinsam zu sprechen, ist enorm wichtig, so Fiel. Das erarbeitete Papier ist hierfür eine ideale Grundlage.
Bevor es in die Mittagspause ging, referierte der Steuerberater Daniel Wegenast von der Nat AG Steuerberatungsgesellschaft erneut zu dem wichtigen Thema Verfahrensdokumentation. Notwendig ist eine Verfahrensdokumentation für jedes Gerät mit elektronischer Datenverarbeitung. Das sind in Spielhallen in erster Linie die Geldspielgeräte, aber auch elektronische Registrierkassen – falls vorhanden. Für offene Ladenkassen hingegen besteht keine Pflicht zur Verfahrensdokumentation. Der Automaten-Verband Baden-Württemberg erarbeitet gemeinsam mit Herrn Wegenast eine Art Grundgerüst der Verfahrensdokumentation für Geldspielgeräte, welches der Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt werden soll. Zudem konzipieren wir gemeinsam ein Online-Seminar zu steuerrechtlichen Themen, welches im zweiten Halbjahr 2024 stattfinden soll. Zielgruppe sind hier nicht nur die Unternehmer und Unternehmerinnen, sondern begleitend Steuerberater und Steuerberaterinnen sowie Mitarbeitende aus Steuerbüro und Buchhaltung. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
Nach der Mittagspause freuten wir uns ganz besonders, Herrn Georg Wacker, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, als Gastredner begrüßen zu dürfen. Herr Wacker stellte vor allem die Gemeinsamkeiten und Kooperationsfelder der legalen Glücksspielanbieter in den Fokus. So eint uns als Gemeinschaft der legalen Anbieter der Kanalisierungsauftrag und die Bekämpfung der Illegalität, so Wacker. Er bedankte sich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und freut sich auf die Fortführung eben dieser, was wir sehr gern erwidern.
Als nächsten Gastredner des Tages begrüßten wir Prof. Dr. Jens Junge vom Institut für Ludologie in Berlin. Prof. Junge stellte informativ und unterhaltsam zugleich die wichtigsten Ergebnisse seiner Studie zu Spielfreude und Spielmotivation an Geldspielgeräten vor: Welche Faktoren sind für Spielgäste in Spielhallen wichtig? Warum spielen sie lieber in Spielhallen als beispielsweise online? Spielen unsere Gäste auch an illegalen Geräten und wenn ja, warum? Und was sind die Motive eines Spielhallenbesuchs, bzw. was motiviert überhaupt zum Spielen? Die Ergebnisse sind teilweise überraschend: So steht der Geldgewinn nicht an erster Stelle der Motive, sondern die Lust am Geldspiel. Ambiente, Hygiene und Servicepersonal sind für Gäste ebenso wichtige Faktoren bei der Spielhallenwahl, wie Stressabbau, Ausgleich im Alltag und Entspannung Spielmotive sind. Die Überregulierung – auch das zeigt die Studie von Prof. Junge – schränkt in jedem Fall die Spielfreude ein und führt zu Ausweichbewegungen in den illegalen Markt. Die Mitglieder lauschten den Worten von Prof. Junge gebannt. Die Präsentation zum Vortrag können Sie hier nochmals einsehen:
Zur Präsentation von Prof. Dr. Junge >>>
Im Anschluss übernahm nochmals unsere Justiziar Tim Hilbert für die Formalien der Versammlung das Mikrofron. Wie gewohnt gab er einen Überblick zu den Aktivitäten der Geschäftsstelle und des Vorstandes im vergangenen Jahr. Ebenfalls stellte er den Kassenbericht 2023 vor präsentierte einen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024. Darauf folgend trug Manuel Zimmermann den Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2023 vor und bat um Entlastung des Vorstandes. Dem stimmte die Mitgliedschaft einstimmig zu.
Als letzter Tagesordnungspunkt stand schließlich die Ehrung unserer Jubilare an. 15 Mitgliedsunternehmen feiern in diesem Jahr ein rundes Jubiläum – von 10 Jahren bis zu beindruckenden 70 Jahren Mitgliedschaft im Automaten-Verband Baden-Württemberg. Ein herzliches Dankeschön für die langjährige Treue, die Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen gerade auch in diesen herausfordernden Zeiten. Selbstverständlich werden wir den Unternehmen, die wir nicht persönlich in Stuttgart ehren konnten, die Urkunden entsprechend zusenden.
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, Gästen und Referenten nochmals herzlich für diese gelungene Veranstaltung und freuen uns auf unser nächstes Wiedersehen.
Beste Grüße
Ihr Vorstand