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Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

eine erfolgreiche und informative Jahreshauptversammlung liegt hinter uns. Rund 170 Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind unserer Einladung gefolgt und versammelten sich am 19.03.2025 im Mövenpick Hotel Messe & Congress in Stuttgart. Gleich zu Beginn möchten wir uns herzlich bei allen Anwesenden für die rege Teilnahme und die Unterstützung des Verbandes sowie bei unseren Referenten für die informativen Vorträge bedanken. Darüber hinaus bedanken wir uns bei den zwölf ausstellenden Firmen, die mit der Präsentation ihrer Produkte und Dienstleistungen die Veranstaltung perfekt abgerundet haben.

Eröffnet wurde der erste Teil der Sitzung dann traditionell von unserem Vorsitzenden Dirk Fischer. Er begann seine Begrüßungsworte zunächst mit einer Bitte: Um die Struktur der Mitgliedschaft besser kennenzulernen, lief parallel zur Veranstaltung eine Online-Umfrage. Gefragt wurde u.a. nach der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte, den Aufstellorten, ob Mitglieder Standorte schließen oder Geldspielgeräte abbauen müssen und ob sie von illegalem Glücksspiel im Umfeld ihrer Standorte wissen. Die ersten Ergebnisse der Umfrage wurden dann am Ende der Veranstaltung direkt präsentiert. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch unsere Mitglieder, die nicht in Stuttgart dabei sein konnten, noch an der Umfrage teilnehmen würden. Sie ist natürlich anonym und dauert nur zwei Minuten. Die Ergebnisse präsentieren wir dann in einem separaten Rundschreiben.

Zur Umfrage | Automatenbranche in BW >>>

Thematisch fokussierte sich Dirk Fischer dann auf die schwierige Situation der Automatenunternehmen in Baden-Württemberg. “Wir haben immer mehr Auflagen zu erfüllen, die aber auch bezahlt werden können müssen”, so Fischer sehr deutlich. Die Vergnügungssteuersätze im Land machen uns schwer zu schaffen. Wir müssen und werden Aufmerksamkeit und ein Bewusstsein in der Kommunalpolitik dafür schaffen, dass zu hohe Steuersätze keine Mehreinnahmen für Kommunen erzielen, sondern durch Betriebsschließungen das Gegenteil bewirken. Unser oberstes Ziel, die Abweichung vom Mindestabstand für Bestandsspielhallen auch auf die Abstandsregelungen zwischen Spielhallen zu erweitern, haben wir leider (noch) nicht erreicht. Wir müssen unsere politische Arbeit auf die nächste Landesregierung und auf einen möglichen neuen Koalitionsvertrag konzentrieren. Die nächste Landtagswahl 2026 wird für uns entscheidend. 

Umso mehr freuten wir uns, Herrn Tobias Vogt MdL (mittelstandspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Landesgeschäftsführer CDU Baden-Württemberg) als Gast begrüßen zu dürfen. Zwischen zwei Ausschusssitzungen nahm er sich die Zeit zu uns zu kommen. In seinem Grußwort wurde deutlich, dass er die Probleme unserer Mitgliedsunternehmen sieht und versteht. Dabei betonte er den guten Kontakt zu Dirk Fischer und Maximilian Fiel sowie das professionelle Auftreten unseres Verbandes. Er wies ebenfalls auf die Wichtigkeit der kommenden Landtagswahl hin. Als CDU ist das erklärte Ziel natürlich stärkste Kraft und damit “großer” Koalitionspartner zu werden. 


Anschließend führte Tim Hilbert durch die Formalien der Jahreshauptversammlung und gab einen Überblick zu den Aktivitäten der Geschäftsstelle und des Vorstandes im vergangenen Jahr. Ebenfalls stellte er den Kassenbericht 2024 vor präsentierte einen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025. Der Vorstand stellte den Antrag, dass die Mitgliedschaft über den Ausschluss von insgesamt 13 Mitgliedsunternehmen (diese wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen selbstverständlich nicht namentlich erwähnt) entscheidet, die seit 2022 ihre Mitgliedsbeiträge nicht zahlen. Die Mitgliedschaft stimmte dem einstimmig zu. Darauf folgend trug der Steuerberater des Verbandes, Herr Daniel Wegenast, den Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2024 vor und bat um Entlastung des Vorstandes. Dem stimmte die Mitgliedschaft ebenfalls einstimmig zu. 

Als nächstes stand der Antrag auf Satzungsänderung auf der Tagesordnung. Tim Hilbert stellte im Detail die zur Antrag stehende neue Fassung der Satzung vor – hierbei ging es um einige redaktionelle Umformulierungen sowie im Kern um die Vorstandsposten. Dieser wurde nun auch formal auf vier Personen erweitert und zugleich um die Position des Schatzmeisters ergänzt. Die Mitgliedschaft stimmte dem Antrag auf Satzungsänderung einstimmig zu.

Die Synopse können Sie nochmals hier einsehen:

Zur Synopse | Antrag auf Satzungsänderung >>>

Hiernach führte Tim Hilbert als Wahlleiter schließlich durch die Vorstandswahl, bei der der gesamte Vorstand zur Wiederwahl antrat: Dirk Fischer (Vorsitzender), Martin Restle (stellv. Vorsitzender), Alexander Grosch (Schatzmeister) und Michael Holderer (Vorstandsmitglied) wurden von der Mitgliedschaft einstimmig gewählt. Vielen Dank für diesen enormen Vertrauensbeweis!

Selbstverständlich durfte auch die Ehrung unserer diesjährigen Jubilare nicht fehlen. Vielen Dank für die Treue und die Unterstützung in den letzten Jahrzehnten! Wie gewohnt erhalten alle Jubilare, die persönlich nicht anwesend sein konnten, die Urkunde per Post.

Im Fokus des rechtlichen Vortrages von Tim Hilbert stand natürlich das neue Landesglücksspielgesetz. Er stellte den Anwesenden ausführlich die Neuerungen sowie die Änderungen für Unternehmen in Baden-Württemberg  vor. Besonders die Neuerungen im Bereich Schulungen und Dokumentationsberichte werfen Fragen auf. “Wir sind hierzu im engen Kontakt mit den jeweils zuständigen Stellen und erwarten in den nächsten Tagen und Wochen hier endgültige Antworten zu bekommen”, so Hilbert. Für den Moment empfiehlt Tim Hilbert der Mitgliedschaft folgendes Vorgehen: 

Neu gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 LGlüG:

  • Die Schulungsintervalle für Präventionsschulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden von bisher drei auf künftig zwei Jahre verkürzt.
  • Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen spätestens drei Monate nach Arbeitsaufnahme die Erstschulung absolviert haben.
  • Schulungen dürfen ausschließlich durch eine anerkannte, in der Suchthilfe in Ba­den-Württemberg tätige Einrichtung durchgeführt werden. Suchthilfeeinrichtungen dürfen die Durchführung der Schulung nicht auf dritte Per­sonen übertragen. Kooperationen mit Dritten (privaten Schulungseinrichtungen) sind damit nicht mehr möglich.
  • Die Berichte zur Umsetzung der Maßnahmen des Sozialkonzeptes (Dokumentationsberichte) sind vor Ablauf der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der zuständigen Behörde einzureichen. Diese Berichte sollen die in den vorangegangenen zwei Jahren getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzepts sowie die Anzahl der Sperrmaßnahmen dokumentieren.

Empfehlung zum Thema Schulung:

  • Erstmal kein Handlungsbedarf bei Servicekräften mit gültigem Schulungszertifikat (Gültigkeit des Zertifikats drei Jahre), auch wenn die letzte Schulung länger als zwei Jahre her ist.
  • Neue Servicekräfte oder Servicekräfte, deren Schulungszertifikat ausläuft (letzte Schulung vor drei Jahren) nur bei öffentlich anerkannten Beratungsstellen schulen lassen. 

Empfehlung zum Thema Dokumentationsberichte:

Wir gehen davon aus, dass zukünftig folgende Berichtspflicht gelten werden:

  • Bis zum 31.03.2025 sind die Berichte aus 2023 und 2024 zu übersenden.
  • Bis zum 31.03.2027 sind die Berichte aus 2025 und 2026 zu übersenden usw.

Wir empfehlen daher zum 31.03.2025 die Berichte für die Jahre 2023 & 2024 bei der zuständigen Behörde einzureichen! Dies gilt auch, wenn Sie im vergangenen Jahr bereits den Bericht für 2023 eingereicht haben.

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg stellt auf ihrer Webseite eine Liste der anerkannten Beratungsstellen, die Schulungen gemäß § 7 Landesglücksspielgesetz durchführen, zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Einrichtungen, die unter dem Punkt “weitere Einrichtungen” aufgeführt sind, eben jene Kooperationen sind, die nach neuem Gesetz (Stand heute) so nicht mehr möglich sind.

Zur Liste der Beratungsstellen >>>

Nach der Mittagspause stellte unser Steuerberater Daniel Wegenast gemeinsam mit unserem Schatzmeister Alexander Grosch das gemeinsam erarbeitete Muster zur Verfahrensdokumentation Geldspielgeräte vor. Dieses Muster wird in Kürze exklusiv allen Mitgliedern des Automaten-Verband Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Damit sind wir der erste und einzige Automaten-Verband in Deutschland, der solch ein Muster für seine Mitglieder erarbeitet hat. Herr Wegenast und Herr Grosch erläuterten die wichtigsten Punkte zur Verfahrensdokumentation. Kurz gefasst, beschreibt die Verfahrensdokumentation, wie Bargeld erfasst, verarbeitet, gesichert und dokumentiert wird, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Für den Austausch und offenen Fragen war zudem ausreichend Zeit eingeplant, so dass es am Ende des Vortrages noch eine rege Teilnahme aus dem Publikum und alle Rückfragen beantwortet werden konnten. Vielen Dank dafür. 

Die Präsentation von Herrn Wegenast können Sie hier einsehen:

Im Anschluss standen dann nochmals zwei politische Vorträge auf der Tagesordnung: Maximilian Fiel (Beauftragter für Länderkommunikation DAW) berichtete über die politische Arbeit der letzten Monate – im Besonderen über den außergewöhnlich schnellen Gesetzgebungsprozess. Er schloss sich den Worten des Vorsitzenden Dirk Fischers an rief zum “Durchhalten” auf. “Wir blicken hoffungsvoll und optimistisch auf die Landtagswahlen im nächsten Jahr und einen möglichen neuen Koalitionsvertrag.”

Besonders freuten wir uns dann erstmalig den stellv. Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg e.V. (UBW), Herrn Tim Wenniges als Gastredner begrüßen zu dürfen. Der UBW ist ein Zusammenschluss der Arbeitgeber Baden-Württemberg und des Landesverbands der Baden-Württembergischen Industrie (LVI). Der Verband bündelt und moderiert die wirtschafts-, sozial-, arbeits-, gesellschafts- und bildungspolitischen Interessen seiner 64 Mitgliedsverbände und mehr als 70 Einzelunternehmen aus Industrie, Dienstleistung, Handel und Handwerk, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken. Seit 2024 ist auch der AVBW Mitglied im UBW.

Als letzten Gastredner des Tages begrüßten wir schließlich Tilmann Weinig von der eva Stuttgart, der allen Anwesenden einen spannenden und kurzweiligen Einblick in die Präventionsarbeit gab. Dabei betonte er vor allem, dass ihm ein Miteinander von Suchtberatungsstellen und Glücksspielanbietern wichtig sei. Er glaubt fest daran, dass Spielerschutz und Prävention nur gemeinsam gelingen kann – es sei wichtig Menschen einen verantwortungsbewussten Umgang nahezubringen, ohne das Spiel dabei zu “verteufeln”. Ein gelungener Abschluss, eines gelungenen Tages.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern und Gästen nochmals herzlich für diese gelungene Veranstaltung und das entgegengebrachte Vertrauen.

Beste Grüße
Ihr Vorstand