Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie auf diesem Weg nochmals an die Verpflichtung zum Anschluss an die bundesweite, spielformübergreifende Sperrdatei OASIS erinnern. Der Antrag zum Anschluss ist seit dem 02.08.2021 möglich – eine Übergangsfrist gibt es hierbei nicht.
Das RP Darmstadt als für die Führung der Sperrdatei zuständige Stelle hat zwischenzeitlich an die Länder die Zahl der eingegangenen Anträge übermittelt. Die eingegangenen Anträge liegen dabei weit unter den vom RP Darmstadt erwarteten Zahlen.
Auch wenn die Bearbeitung der Anträge eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und daher der Anschluss nicht unmittelbar möglich ist, weisen wir Sie dringend darauf hin, dass Sie gemäß § 8 GlüStV zum Anschluss verpflichtet sind und dies unmittelbar zu erfolgen hat. Es ist zu erwarten, dass dies nun auch von den örtlichen Behörden kontrolliert wird.
Zum Anschluss verpflichtet sind:
• Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
• Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
• Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
• Betreiber von Spielbanken
• Gewerbliche Spielvermittler
• Pferdewetten im Internet
• Buchmacher
• Veranstalter von Online-Casinospielen
• Veranstalter von Online-Poker
• Veranstalter von virtuelle Automatenspiele im Internet
• Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten
ACHTUNG: Soweit bislang für den Spielhallenstandort keine rechtskräftige Erlaubnis vorliegt (z.B. bei schriftlicher oder mündlicher Duldung der Behörde während des Rechtsmittelverfahrens), empfehlen wir Ihnen, den Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis in Verbindung mit einer schriftlichen Duldung einzureichen.
Zudem haben wir einen Musternachtrag zum Automaten-Aufstellvertrag ausgearbeitet, in dem der Gastwirt über seine Verpflichtung zur Sperrabfrage informiert wird. Das Muster können Sie hier herunterladen:
Zum Muster: Nachtrag zum Automaten-Aufstellvertrag >>>
Für Rückfragen – gerade auch im Zuge des Anschlussverfahrens – stehe ich Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.