Liebe Mitglieder,
in Baden-Württemberg erleben wir aktuell zwei Problematiken im Bereich der Gastronomieaufstellung, auf die wir heute aufmerksam machen möchten und Ihnen zugleich entsprechende Musterdokumente zur Verfügung stellen, die diese Problematik aufheben.
Einzelne Behörden in Baden-Württemberg vertreten die Auffassung, dass neben dem Gastwirt auch der jeweilige Automatenaufsteller für die Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes verantwortlich sei. Eine Auffassung, die in der Praxis aufgrund der fehlenden ständigen Anwesenheit des Aufstellers sowie des fehlenden Direktionsrechts gegenüber dem Gaststättenpersonal nicht umsetzbar ist.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung der Automatenaufsteller seine Verpflichtungen dem jeweiligen Gastwirt übertragen kann. Dies umfasst neben der Übertragung auch eine regelmäßige Kontrolle des Gastwirtes.
Hierfür ist eine detaillierte Ergänzung des bestehenden Aufstellvertrages als auch eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann z.B. durch den jeweiligen Techniker im Rahmen der Kassierungen und Servicearbeiten erfolgen.
Auch wenn Sie bisher von dieser Problematik nicht betroffen sind – da es keine Verletzungen im Bereich der Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes gab – empfehle ich Ihnen dringend, die beigefügte Verpflichtung für jeden Ihrer Standorte zu nutzen und die bestehenden Aufstellverträge entsprechend zu ergänzen. Daneben sollte mit der beigefügten Dienstanweisung ein Mitarbeiter (Techniker) mit der regelmäßigen Überprüfung der Gaststätten betraut werden.
Download Muster: Ergänzung Aufstellvertrag | Verpflichtung Einhaltung Spieler- und Jugendschutz
Download Muster: Dienstanweisung Techniker Aufstellung Kontrolle GSG
Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen diesbezüglich sehr gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Hilbert