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Liebe Mitglieder,

das neue Jahr ist nun knapp drei Monate alt und wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen Überblick über unsere verbandspolitische Arbeit zu geben. Noch immer stellt uns die weltweite Corona-Krise gesellschaftlich und wirtschaftlich vor enorme Herausforderungen. Die Schließung aller Spielhallen sowie der gesamten Gastronomie hält nun insgesamt fast sieben Monate an und die Politik ist uns als Branche noch immer eine Öffnungsperspektive schuldig. Noch finden die Spielhallen namentlich in keinen Öffnungsplänen Erwähnung, über die Gastronomie (im Innenbereich) wollen Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder bei der nächsten Konferenz am 22. März sprechen.

Eine Übersicht der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März finden Sie hier:

Zur Übersicht Corona-Maßnahmen ab 08.03.2021 >>>

Diese fehlende Perspektive und damit Planbarkeit kann kein anhaltender Zustand bleiben. Selbstverständlich stehen wir im Kontakt mit dem Gesundheitsministerium und der Staatskanzlei und klären über die Infektionsschutzmaßnahmen in Spielhallen – Trennvorrichtungen, Abstände, große Flächen, begrenzte Gästeanzahl, regelmäßige Desinfektion – auf. Die Spielhalle ist ein Ort, der unter Infektionsschutzaspekten sicher ist. Die Verzögerung der Wiedereröffnung lässt sich definitiv nicht mit einer erhöhten Infektionsgefahr argumentieren.

Neben dem Ziel einer schnellstmöglichen Wiedereröffnung unserer Betriebe beschäftigt uns in unserer verbandspolitischen Arbeit natürlich der Glücksspielstaatsvertrag 2021 – und damit ein für unsere aller Existenz extrem bedrohliches Datum. Werden die Regelungen zum Verbot der Mehrfachkonzession sowie zum Mindestabstand zwischen Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wie geplant zum 30.06.2021 umgesetzt, verlieren wir Automatenunternehmen in Baden-Württemberg einen Großteil unserer Betriebe. Unser oberstes politisches Ziel ist somit natürlich, die Landespolitik von der Anwendung des § 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag zu überzeugen sowie eine Öffnungsklausel bei den Regelungen für Mindestabstände in Baden-Württemberg zu schaffen. Speziell für Bestandsspielhallen werden erstmals in § 29 Abs 4 GlüStV 2021 für alle Länder klar definierte Ausnahmen vom Verbundverbot ermöglicht. Diese sind direkt an drei zusätzliche Qualitätsanforderungen geknüpft:

  • regelmäßige Zertifizierung der Spielhalle durch eine anerkannte Prüforganisation (mindestens alle 2 Jahre),
  • Erfordernis eines erstmals mit einer Prüfung erworbenen Sachkundenachweises der Betreiber
  • besondere Schulungsanforderungen an das Personal in Spielhallen

Damit soll Spielhallen mit einem besonders guten Spieler- und Jugendschutz der befristete Weiterbetrieb möglich sein.

Um auf unsere bedrohliche Situation bei Nichtanwendung von § 29 Abs. 4 öffentlichkeitswirksam hinzuweisen und Druck gegenüber der Landesregierung aufzubauen, haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Initiativen gestartet, von denen wir Ihnen bereits berichtet haben:
So haben wir noch zwischen den Jahren mit Ihrer Unterstützung hunderte Briefe von Unternehmer*innen und Mitarbeiter*innen aus Baden-Württemberg an die Landesregierung geschickt – vielen Dank dafür! Im Nachgang daran – sowie bereits im Nachgang an unsere Briefaktion an die Bürgermeister*innen und Oberbürgermeister*innen im August 2020 – haben wir gemeinsam mit den betroffenen Mitgliedsunternehmen und mit Unterstützung unseres politischen Beraters Herrn Prof. Stefan Gläser an die 80 Gespräche mit Vertretern der Landes- und Kommunalpolitik geführt. Ein Hauptaugenmerk lag dabei auf kommunalen Gesprächen und Gesprächen mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände (Städte-, Gemeinde- und Landkreistag Baden-Württemberg).

Des Weiteren haben wir gemeinsam mit dem Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) im Januar eine landesweite Presseinitiative gestartet, in der wir die inkonsistente Regulierung des Glücksspielmarktes kritisieren und ein modernes Landesglücksspielgesetz fordern, das staatlich konzessionierte Spielhallen nach qualitativen statt quantitativen Kriterien reguliert. Um für die derzeitige Schieflage Gehör zu schaffen, wurden vor allem regionale Redakteur*innen und Zeitungen per Pressemitteilung und Pressegespräch informiert. Ziel war es, eine möglichst breite Veröffentlichung unserer Thematik zu erreichen, mehr Aufmerksamkeit innerhalb der Gesellschaft, aber auch bei der Landespolitik für die bedrohliche Lage der Automatenbranche in Baden-Württemberg zu erzielen. Wie wir Ihnen bereits berichtet haben, folgten auf diese Initiative hin zahlreiche Artikel (diese haben wir Ihnen im Rundschreiben vom 08.02.2021 weitergeleitet) in vielen regionalen Zeitungen, bei denen auch immer vor Ort ansässige Automatenunternehmer zu Wort kamen, mit denen wir gemeinsam die Pressegespräche vorbereitet haben. Auch in Form von kurzen Radiointerviews konnten wir auf unsere Branchensituation aufmerksam machen – unser Mitglied Carl-Heinz Zimmermann gab beispielsweise gemeinsam mit Dirk Fischer (erweiterter Vorstand) dem Sender Radio Ton ein Interview. Ganz aktuell möchten wir Sie diesbezüglich auf einen Artikel des „Schwarzwälder Bote“ von gestern hinweisen, in dem unser Verbandsmitglied Michael Holderer aus Hausach deutliche Worte für die Lage der Automatenbranche in Baden-Württemberg findet.

Zum Artikel “Hausacher Unternehmer schlägt Alarm” 11.03.2021 >>>

Einen weiteren wichtigen Schritt unserer Arbeit in den vergangenen Wochen stellt die Online-Petition für ein faires Landesglücksspielgesetz dar, die wir ebenfalls gemeinsam mit der DAW ins Leben gerufen haben. Auch mithilfe der Petition wollen wir noch mehr Aufmerksamkeit für unsere drohende Situation schaffen und der Landesregierung deutlich aufzeigen, dass hinter all den Zahlen Menschen stehen, die um Ihre Existenz bangen. Begleitet wird die Online-Petition durch entsprechende Printprodukte, – Flyer und Plakate – die wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen. Die bestellten Plakate und Flyer sind bereits auf dem Weg zu Ihnen. Aktuell haben bereits über 8.000 Bürger*innen die Petition unterzeichnet, davon über 5.000 direkt aus Baden-Württemberg.

Bitte helfen Sie uns weiterhin, Unterschriften zu sammeln! Nur gemeinsam können wir das Ziel von 21.000 Unterschriften erreichen.

Zur Online-Petition >>>

Der Vorstand – sowie der erweiterte Vorstand – ist in den letzten Monaten im stetigen Austausch: Wir haben fast wöchentliche Video-Konferenzen, beraten uns mit Prof. Gläser, koordinieren – trotz anhaltender Corona-Pandemie – Termine mit der Landesregierung sowie Bürgermeister*innen und Oberbürgermeister*innen. Gerade das kommunale Netzwerk haben wir in den letzten Monaten stark intensiviert, um über die Bürgermeister*innen und Oberbürgermeister*innen branchenspezifische Informationen an den Städte-, Gemeinde- und Landkreistag Baden-Württemberg zu geben, der wiederum einen erheblichen Einfluss auf die Landesregierung hat.

In der letzten Woche haben wir Ihnen die Stellungnahme der drei kommunalen Spitzenverbände weitergeleitet, die sich an das Wirtschaftsministerium wenden und für mehr Flexibilität im Bereich des Mindestabstandsgebots plädieren.

Kommenden Sonntag steht nun die Landtagswahl in Baden-Württemberg an – auch dies hat unsere politische Arbeit in den letzten Wochen natürlich geprägt und vieles nicht unbedingt leichter gemacht. Wir sind gespannt, wie und ob sich die politische Landschaft in Baden-Württemberg verändern wird. Unserer Anliegen und Forderungen werden wir natürlich umgehend auch bei eventuell neuen Mitgliedern der Landesregierung platzieren.

Ihre Stimme entscheidet mit über die zukünftige politische Landschaft in Baden-Württemberg. Nehmen Sie Ihre Stimme wahr und gehen Sie am Sonntag wählen!

Nach wie vor warten arbeitsreiche und ereignisreiche Monate auf uns. Im Namen des gesamten Vorstandes verspreche ich Ihnen, dass wir gleichermaßen für eine schnellstmögliche Wiedereröffnung unserer Betriebe und die Zukunft unserer Betriebe über den 30.06.2021 hinaus kämpfen werden.

Beste Grüße

Michael Mühleck
Vorsitzender