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Liebe Mitglieder,

eine erfolgreiche und informative Jahreshauptversammlung liegt hinter uns. Rund 150 Mitglieder und Gäste sind der Einladung des Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. am 23.06.2022 ins Dormero Hotel nach Stuttgart gefolgt. Abgerundet wurde die Versammlung zudem durch insgesamt acht ausstellende Firmen, die ihre Dienstleistungen und Produkte präsentierten. Vielen Dank an dieser Stelle hierfür.

Eröffnet wurde der erste Teil der Sitzung dann traditionell von unserem Vorsitzenden, Dirk Fischer, der den Anwesenden einen Rückblick und Ausblick der politischen Vorstandsarbeit gab. Hierbei führte er zunächst zum aktuellen Stand der im April eingereichten und angenommenen Petition für ein faires Landesglücksspielgesetz aus. Das Staatsministerium ist derzeit zur Stellungnahme aufgefordert. Das Ziel ist weiterhin, die Möglichkeit einer Anhörung im Landtag zu bekommen. „Ich persönlich erwarte nicht, dass wir eine Gesetzesänderung erreichen, aber es ist wichtig zu dokumentieren, dass wir auf die Folgen der Zurückdrängung des legalen Marktes zugunsten des illegalen Marktes deutlich hingewiesen haben und die Politik sich trotzdem bewusst für diesen Weg entschieden hat.“

Für die zukünftige politische Arbeit appellierte Fischer an alle Mitglieder, sich vor Ort einzubringen. „Das ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Nehmt diese Aufgabe wahr und seid präsent. Ohne euch schaffen wir es nicht.“ Dirk Fischer scheute auch keine ehrlichen Worte, so machte er deutlich, dass die Mehrfachkonzession in Baden-Württemberg bereits verloren ist. Vielmehr geht es jetzt um den Erhalt jeder einzelnen Standort-Adresse.

Auch das Thema Vergnügungssteuererhöhung steht im Fokus der verbandspolitischen Arbeit. So kündigte Dirk Fischer bereits an, dass die Spitzenverbände derzeit an einer Vergnügungssteuermeldeplattform arbeiten. Hierzu werden wir noch ausführlich in einem separaten Rundschreiben informieren. Das Thema illegales Spiel ist zudem zentral: Hier hat der AVBW gemeinsam mit dem Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) bereits in der Vergangenheit sehr erfolgreich Informationsveranstaltungen für Behörden veranstaltet. Im ersten Quartal 2023 wird dann ein großer Fachkongress „Illegales Glücksspiel“ für Politik und Behörden stattfinden. „Nur wenn Behörden und Politik das Ausmaß kennen, werden sie aktiv werden“, so Fischer.

Im Anschluss übergab er dann das Wort an Justiziar Tim Hilbert, der die Anwesenden über die aktuelle rechtliche Situation in Baden-Württemberg aufklärte. „In Bezug auf die Anwendung des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 kann man Baden-Württemberg leider nur als gallisches Dorf bezeichnen.“ So ist Baden-Württemberg das einzige Flächenland, das von der Übergangsregelung für bis zu drei Spielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex keinen Gebrauch macht und dies auch im Koalitionsvertrag manifestiert hat. Des Weiteren ging er auf den aktuellen Stand der Verfahren ein. Gerade im Bereich der Eilverfahren auf Weiterbetrieb gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Problematisch ist weiterhin, dass das Landesglücksspielgesetz keine Auswahlkriterien nennt. Ob die Auswahlverfahren also rechtmäßig sind bzw. sein werden, wird juristisch geklärt werden müssen.

Als nächstes stand das Thema Zertifizierung auf der Tagesordnung, dem sich unser stellv. Vorsitzender Martin Restle annahm. Gemeinsam mit Roland Schäfer (Leiter regelmäßig geprüfte Spielstätte & Qualitätsmanagement ADMIRAL ENTERTAINMENT GmbH) informierte er ausführlich über die Historie der Branchenzertifizierung, den Akkreditierungsverlauf sowie die Anforderungen an Unternehmen, die ihre Betriebe zertifizieren lassen wollen. Auch wenn es in Baden-Württemberg keine gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung von Spielhallen gibt, betont Martin Restle doch, dass es für die politische Arbeit hilfreich ist. Daneben schafft eine Zertifizierung qualitative Strukturen innerhalb eines Unternehmens, die mögliche Verbesserungspotenziale aufzeigen und die Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden vereinfachen. Für Fragen rund um das Thema Zertifizierung steht unseren Mitgliedern der Vorstand sowie die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

Nach der Mittagspause referierte Martin Restle dann gemeinsam mit Stephan Büssing (Spielerschutz & Prävention ADMIRAL ENTERTAINMENT GmbH) zu dem mehr als aktuellen Thema „OASIS in der Praxis“. Er gab Einblicke in das Anschlussverfahren der Firma ADMIRAL ENTERTAINMENT GmbH sowie deren Betriebsabläufe. Hierbei ging es vor allem auch um die Pflichten gemäß Glücksspielstaatsvertrag, Verhaltensempfehlungen, z.B. bei Systemausfällen, und Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Er appellierte an alle Unternehmen, vorhandene Anschlüsse zu aktivieren und OASIS aktiv zu nutzen. Wichtig sei zudem die Schulung der Servicekräfte, ohne die der korrekte Umgang mit OASIS schlichtweg nicht möglich sei, betonte Büssing in seinem Fazit.

Im Anschluss übergab er das Mikrofon an seinen Vorstandskollegen Alexander Grosch, der zur Änderung der Bemessungsgrundlage auf Saldo 1 ausführte. Ein Thema, dass natürlich viele Fragen und Diskussionsbedarf aufwarf. Kompetent beantwortete Grosch die aufkommenden Fragen und gab wertvolle Tipps an seine Kollegen und Kolleginnen.

Als nachfolgenden Redner stellte Alexander Grosch dann unseren neuen Steuerberater Daniel Wegenast von der Nat AG Steuerberatungsgesellschaft vor, der zu zwei sehr wichtigen Themen referierte: Verfahrensdokumentation und Corona-Schlussabrechnung. Dankenswerterweise hat Herr Wegenast seine Präsentationen zum Versand zur Verfügung gestellt und wird zudem jeweils zu beiden Themen ein Rundschreiben für unsere Mitgliedschaft erstellen.

Die Präsentationen können Sie hier herunterladen:

Zur Präsentation “Verfahrensdokumentation” >>>

Zur Präsentation “Corona-Schlussabrechnung” >>>

Bevor dann schließlich die Formalien der Versammlung an der Reihe waren, führte Tim Hilbert