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Liebe Mitglieder,

im Zuge des Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) zum 01.07.2021 müssen auch die Sozialkonzepte aktualisiert werden. Die AWI hat die Sozialkonzepte dementsprechend aktualisiert und auf den GlüStV 2021 angepasst . Die neue Versionsnummer lautet Sozialkonzept 2.0.

Ein großer neuer Bereich ist natürlich das Thema OASIS Sperrsystem, welches in einer separaten Datei behandelt wird. Bis zum Start des bundesweiten Sperrsystems, sind Sie weiterhin verpflichtet die bisherige standortbezogene Sperre in Spielhallen durchzuführen.

Das Sozialkonzept 2.0 für Spielhallen und für die Gastronomie inkl. Anleitung sowie die verbindliche Anlage zum Sperrsystem für die Spielhalle und die Gastronomie finden Sie hier:

Sozialkonzept 2.0 Spielhalle >>>

Anleitung Spielhalle >>>

Bundesweites Sperrsystem Spielhalle >>>

Standortbezogene Sperre Spielhalle >>>

Sozialkonzept 2.0 Gastronomie >>>

Anleitung Gastronomie >>>

Bundesweites Sperrsystem Gastronomie >>>

Da die Sozialkonzepte der AWI ausschließlich Verbandsmitgliedern vorbehalten sind, wurden die Dateien entsprechend gesichert. Zum Öffnen benötigen Sie einen speziellen Code. Diesen erhalten Sie ausschließlich telefonisch bei uns in der Geschäftsstelle (0711-460 59 83 20).

Für Fragen rund um das Thema Sozialkonzept stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls gern zur Verfügung.