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Liebe Mitglieder,

nachdem die Frist zur Aktualisierung mehrfach verschoben wurde und die endgültige Prüfung des AWI-Mustersozialkonzeptes Zeit in Anspruch genommen hat, liegt uns das aktualisierte Sozialkonzept 2.1 für Spielhallen in Baden-Württemberg nun vor. 

Was ist neu?

  • Der Anhang zum bundesweiten Sperrsystem OASIS ist nun im Sozialkonzept integriert – es gibt somit keinen Anhang mehr, den Sie zusätzlich bearbeiten und einreichen müssen. 
  • Der Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen (Dokumentationsbericht) ist nun eine eigene Datei.

Gleich geblieben ist hingegen das Passwort! Es gibt KEIN neues Passwort für das neue Sozialkonzept 2.1. Die Datei des Dokumentationsberichtes sowie der Anleitung sind nicht passwortgeschützt.

Sollten Sie das Passwort nicht mehr vorliegen haben, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns in der Geschäftsstelle.

Was müssen Sie nun tun?

Das RP Karlsruhe bittet darum, die aktualisierten Sozialkonzepte 2.1 nur dann einzureichen, wenn die Einreichung des letzten Sozialkonzeptes zwei Jahre oder länger her ist. D.H. haben Sie bspw. im September 2023 das Sozialkonzept 2.0 eingereicht, müssen Sie das Sozialkonzept 2.1 erst im September 2025 einreichen.

ABER: Es ist zwingend erforderlich die Exemplare in Ihren Betrieben sofort zu aktualisieren und auch in Ihren Standorten das aktualisierte Sozialkonzept 2.1 vorliegen zu haben. 

Sozialkonzept 2.1 Spielhalle >>>

Anleitung Spielhalle >>>

Dokumentationsbericht >>>

Für Fragen rund um das Thema Sozialkonzept stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls gern zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle