+49 (0) 711 460 59 83 20 info@automatenverband-bw.de

Liebe Mitglieder,

im aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU haben die Koalitionsparteien vereinbart, von der Option des § 29 Abs. 4 GlüStV zur Zulassung von Mehrfachspielhallen keinen Gebrauch zu machen und an den bestehenden Regeln zu Mindestabständen für Spielhallen festzuhalten (siehe Koalitionsvertrag S. 75).

Entwurf des Koalitionsvertrages >>>

Der Koalitionsvertrag soll jeweils auf den digitalen Parteitagen am 8. Mai 2021 beraten und abgestimmt werden.

Für den Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und enttäuschend. Die Ablehnung der Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie das Verbot der Mehrfachspielhallen als auch die Beibehaltung der Mindestabstände zwischen Spielhallen, ist vor allem in Anbetracht der aktuellen zwangsweisen Schließungen aller Spielhallen aufgrund der Corona-Pandemie sowie zusätzlich im Hinblick auf die gleichzeitige Zulassung des Online-Glückspiels absolut unverständlich.

Bundesländer wie Bayern, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen planen Abweichungsmöglichkeiten von den bestehenden Einschränkungen bei Erfüllung qualitativer Spielerschutzmaßnahmen. Diese fordert unser Verband seit vielen Jahren auch in Baden-Württemberg. Noch mit Schreiben vom 15.02.2021 hatten der Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag Baden-Württemberg sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Wirtschaftsministerium für eine Anpassung bzw. Abweichung der bestehenden gesetzlichen Regelungen für Mehrfachspielhallen und für Mindestabstände zwischen Spielhallen ausgesprochen.

Leider haben die Regierungsparteien eine Neubewertung der glücksspielrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung der heutigen Lebenswirklichkeit abgelehnt und unsere Appelle um den drohenden Verlust von tausenden Arbeitsplätzen nicht gehört.

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir trotz dieses Rückschlages weiterhin ohne Unterlass für die Zukunft unserer Mitgliedsunternehmen kämpfen werden.