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Liebe Mitglieder,

in der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darauf verständigt, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern.

Die bisherigen Beschlüsse gelten damit fort. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten. Die geschlossenen Einrichtungen und Betriebe – und damit auch Spielhallen – bleiben weiterhin geschlossen.

Die Fallzahlen sind in den letzten Wochen zwar deutlich zurückgegangen. Zugleich verbreiteten sich aber neue Varianten des Coronavirus. Daher sei die Zeitspanne bis Mitte März existenziell. Bis dahin müssten die Infektionszahlen weiter sinken und die Ausbreitung der Corona-Mutation bekämpft werden, so Merkel.

Für die nächsten Wochen bzw. Monate haben Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgendes Vorgehen festgelegt:

  • Öffnung von Friseuren ab 1. März: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken können Friseure ab dem 1. März wieder öffnen.
  • Weitere Öffnungen: Der nächste Öffnungsschritt kann durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.
  • Um den Bürgern und Bürgerinnen sowie den Unternehmen weitere Planungssicherheit zu geben, soll eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen und der Bereiche Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie erarbeitet werden. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
  • Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.
  • Schule und Kitas: Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Der Beschluss legt fest: Die einzelnen Bundesländer entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Kita-Angebots.
  • Bis spätestens zum Ende des Sommers soll allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden können.

Baden-Württemberg wird die Landesverordnungen in den nächsten Tagen entsprechend anpassen. Die nächste Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder findet am 3. März 2021 statt.

Start der vereinfachten, aufgestockten Überbrückungshilfe III

Wirtschaftsminister Altmaier hat sich gestern in einem Brief an die Industrie- und Handelskammern, die Steuerberaterkammern sowie die Verbände gewendet. Seit gestern, 10.02.2021, kann die vereinfachte, verlängerte und aufgestockte Überbrückungshilfe III beantragt werden. Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnet haben, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung von monatlich bis zu 1,5 Mio. Euro erhalten. Abschlagszahlungen werden von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat ausbezahlt. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro sollen laut Altmaier bereits ab dem 15.02.2021 ausbezahlt werden. Die reguläre Auszahlung erfolgt dann durch die Länder ab März, so Altmaier in seinem Schreiben.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

Zum BMWI >>>

Um beim Thema Überbrückungshilfe immer auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen auch den Push-Nachrichtendienst des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Mehr zu diesem Dienst erfahren Sie hier:

Informationen zum Push-Nachrichtendienst >>>

Selbstverständlich werden auch wir Sie weiterhin laufend informieren und sind für Sie in der Geschäftsstelle erreichbar.