Liebe Mitglieder,
die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 16. August 2021.
Bund und Länder haben sich am 10.08.2021 darauf geeinigt, die Corona-Beschränkungen anzupassen. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der neuen Corona-Verordnung inzidenzunabhängig gelten.
Für die Spielhallen und die Gastronomie in Baden-Württemberg entfallen die meisten Beschränkungen. So besteht ab Montag, 16.08.2021, kein Rauchverbot mehr. Auch die Personenbegrenzung entfällt.
Gemäß § 16 der neuen Corona-Verordnung ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen Nicht-Immunisierten (Personen, die weder geimpft noch genesen sind) nur mit einem Testnachweis gestattet. Somit gilt ab Montag, 16.08.2021, inzidenzunabhängig eine Testpflicht für Spielhallen und für die Innengastronomie. Als Testnachweis gilt eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PCR Test (nicht älter als 48 Stunden), PoC-Antigen-Test (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) oder Selbsttest vor Ort unter Aufsicht. Vollständig geimpfte und genesene Personen benötigen keinen Test. Sie müssen einen entsprechenden Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.
Zudem sind Sie weiterhin verpflichtet, die Daten Ihrer Gäste (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer) für den Zeitraum von vier Wochen zu erfassen und zu speichern (§ 8 Datenverarbeitung) sowie ein Hygienekonzept gemäß § 7 der Verordnung zu erstellen.
Es besteht ebenso weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, außer es ist ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben (§ 3).
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene und das Belüften von geschlossenen Räumen wird generell empfohlen (§ 2).
Die gesamte neue Corona-Verordnung können Sie hier einsehen:
Zur aktuellen Corona-Verordnung >>>
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 13. September 2021 außer Kraft.
Selbstverständlich werden wir Sie umgehend informieren, wenn uns neue Informationen vorliegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung