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Liebe Mitglieder,

mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten heute, 27. Dezember 2021, in Kraft.

Folgende Regelungen gelten damit ab heute in Spielhallen und der Gastronomie in der Warnstufe II:

  • Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
  • In Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht (oder vergleichbar) / Die Maskenpflicht besteht nicht, sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist. In der Gastronomie entfällt die Maskenpflicht am Platz.
  • Es gilt die 2G-Plus-Regelung
  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.

Demnach benötigen ausschließlich Personen, die noch nicht geboostert sind und deren Genesung oder letzte Impfung mehr als drei Monate zurückliegt einen zusätzlichen Testnachweis.

Die vollständige Corona-Verordnung sowie die Übersicht der aktuellen Regelungen ab heute können Sie hier herunterladen:

Zur aktuellen Corona-Verordnung >>>

Zur Übersicht der aktuellen Regelungen >>>

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.