Liebe Mitglieder,
für das Land Baden-Württemberg wird kommende Woche eine neue Corona-Verordnung erwartet. Der genaue Zeitpunkt steht Stand heute (12.09.2021) noch nicht fest und hängt vom Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene ab.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes wird für den Übergangszeitraum nochmals verlängert, so dass für den Betrieb von Gastronomien und Spielhallen ab morgen (13.09.2021) erstmal keine neuen Regelungen gelten. Wir rechnen mit der überarbeiteten Corona-Verordnung Mitte der kommenden Woche.
Fest steht jedoch schon, dass künftig nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen die maßgebliche Größe für Corona-Maßnahmen sein wird, sondern die Situation in den Krankenhäusern. So sind in der neuen Corona-Verordnung konkrete Warn- und Alarmwerte festgelegt, ab denen Einschränkungen für nicht geimpfte Personen vorgesehen sind:
Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8,0 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12,0 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Je nach Stufe werden dann entsprechende Maßnahmen ergriffen. So soll in der Warnstufe der Testnachweis nur noch mit PCR-Test möglich sein (Schnelltests und Selbsttests vor Ort sind damit nicht mehr möglich), in der Alarmstufe soll die 2G-Regel (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen) greifen.
Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz sowie die Zahl der COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen veröffentlicht das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bereits seit vergangenen Donnerstag jeden Abend. Stand Freitag (10.09.2021) liegt der Hospitalisierungswert bei 2,37 und die Zahl der COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen des Landes bei 171.
Hier gelangen Sie zu dem Lagebericht des Landesgesundheitsamtes:
Zum Lagebericht des Landesgesundheitsamtes >>>
Die konkreten Maßnahmen in der Warn- und Alarmstufe für den Betrieb von Spielhallen sowie der Gastronomie können wir erst bei Vorliegen der überarbeiteten Corona-Verordnung mitteilen. Sobald uns diese vorliegt werden wir Sie wie gewohnt schnellstmöglich informieren.