Liebe Mitglieder,
die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 28. Juni 2021.
Ab Montag, 28. Juni 2021, treten demnach weitere Lockerungen in vier Inzidenzstufen in Kraft. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen ebenfalls nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe.
Für Spielhallen und die Gastronomie entfällt in Landkreisen oder kreisfreien Städte der Inzidenzstufe 2 (10-35) die Testpflicht. In Stufe 1 (unter 10) entfällt zudem das Rauchverbot in geschlossenen Räumen.
In Landkreisen oder kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 (35-50) und 4 (über 50) gilt weiterhin zusätzlich die Testpflicht (ausgenommen vollständig Geimpfte und Genesene) sowie eine Personenbegrenzung von 1 Person je angefangene 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche.
Wichtig: Die aktualisierte Corona-Verordnung stellt zudem klar, dass Spielhallen entsprechend dem Landesglücksspielgesetz um 0:00 Uhr zu schließen sind. Eine Öffnungszeit bis 1:00 Uhr ist in der Corona-Verordnung sowie dem Stufenplan nicht mehr enthalten.
Eine Übersicht der einzelnen Inzidenzstufen können Sie hier einsehen:
Bitte beachten Sie, dass maßgeblich für die Einordnung der aktuellen Inzidenzstufe die Bekanntmachung durch das zuständige Gesundheitsamt ist. Die Inzidenzstufen gelten dann jeweils am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung.
Behalten Sie unbedingt die Entwicklung der Inzidenzwerte in den für Sie wichtigen Landkreisen und kreisfreien Städte im Auge. Nutzen Sie hierfür die offiziellen Homepages der Landesregierung bzw. direkt der Landkreise und kreisfreien Städte oder abonnieren und folgen Sie diesen auf Instagram, Facebook oder Twitter – hier sind die Informationen meist noch aktueller und schneller. Im Zweifel fragen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt nach.
Die gesamte Corona-Verordnung gültig ab 28.06.2021 können Sie hier herunterladen:
Zur aktuellen Corona-Verordnung >>>
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 26. Juli 2021 außer Kraft.
Selbstverständlich werden wir Sie umgehend informieren, wenn uns neue Informationen vorliegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung