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Liebe Mitglieder,

nach technischen Schwierigkeiten zum eigentlich Starttermin am 01.07.2021, ist der Anschluss an das bundesweite, spielformübergreifenden OASIS Spielersperrsystem nun am kommenden Montag, 02.08.2021, möglich.

Zum Anschluss verpflichtet sind:

  • Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
  • Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
  • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
  • Betreiber von Spielbanken
  • Gewerbliche Spielvermittler
  • Pferdewetten im Internet
  • Buchmacher
  • Veranstalter von Online-Casinospielen
  • Veranstalter von Online-Poker
  • Veranstalter von virtuelle Automatenspiele im Internet
  • Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten

Bei der Vorbereitung des Antrages ist Folgendes zu beachten:

  • Es müssen sowohl aktuelle Erlaubnisse für die Spielhallen als auch aktuelle Geeignetheitsbestätigung für die Automatenaufsteller mit hochgeladen werden.
  • Wer keine aktuelle Erlaubnis bzw. Geeignetheitsbestätigung hat, kann nicht an OASIS angeschlossen werden.
  • ACHTUNG: Soweit bislang für den Spielhallenstandort keine rechtskräftige Erlaubnis vorliegt (z.B. bei schriftlicher oder mündlicher Duldung der Behörde während des Rechtsmittelverfahrens), sollte die letzte erteilte Erlaubnis hochgeladen werden. Soweit schriftliche Duldungserklärungen vorliegen, sollten diese ebenfalls hochgeladen werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie nur folgende Dateiformate hochladen dürfen: .pdf, .jpeg und .png mit maximal 3 MB pro Datei.

Wie läuft der Online-Antragsprozess ab?

  • Ab Montag, 02.08.2021, wird auf der Homepage ein Onlineformular zur Anbindung an das OASIS Spielersperrsystem OASIS GlüStV 2021 für alle Veranstalter/Vermittler bereitgestellt.
  • Alle neuen Veranstalter, als auch Veranstalter, die bereits an OASIS angeschlossen sind (Hessische und Rheinland-Pfälzische Spielhallenbetreiber) und weitere Betriebsstätten hinzufügen möchten, können sich registrieren.
  • Sie erhalten sofort eine Bestätigung der Registrierung unter Angabe der Vertragsnummer.
  • Mit der Vertragsnummer werden die weiteren Schritte im Online-Antragsprozess durchlaufen.
  • Bei mehreren Betriebsstätten sind unter Hinweis auf die bereits erteilte Vertragsnummer nur noch die weiteren Betriebsstätten anzulegen.
  • Der Online-Antragsprozess verfügt über eine Upload-Funktion, um die notwendige glücksspielrechtliche Erlaubnis bzw. Geeignetheitsbescheinigung hochzuladen.
  • Die Daten aus der Registrierung werden an ein Fachinformationssystem weitergeleitet und dort geprüft.
  • Aus dem Fachverfahren werden dann die Vertragsunterlagen sowie die erforderlichen Zertifikate per Mail versandt.
  • Die für den Zugang notwendigen Passwörter werden per Post versandt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat uns bereits im Vorfeld eine Erläuterung zum Online-Antrag mit ergänzenden Informationen und Markierungen zur Verfügung gestellt, welche wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:

Zur Erläuterung zum Online-Antrag RP Darmstadt >>>

Bitte lesen Sie die Erläuterungen sorgfältig durch, um Fehler beim Antrag zu vermeiden!

Die Bearbeitung der Anträge wird laut Aussage des Regierungspräsidiums Darmstadt bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Das bedeutet, dass Glücksspielanbieter nicht in der Lage sind, unmittelbar am 02.08.2021 die vorgeschriebenen Abfragen über das Sperrsystem vorzunehmen, weil sie bis dahin nicht angeschlossen sein können.

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Es ist jedoch zwingend erforderlich, umgehend am 02.08.2021 oder spätestens in den folgenden Tagen einen Antrag auf Anschluss an das Sperrsystem zu stellen.
    Zur Vermeidung von eventuellen Diskussionen mit den örtlichen Ordnungsbehörden empfehlen wir Ihnen:
  • eine Fotokopie Ihres Antrags in der Spielhalle vorzuhalten,
  • die Mitarbeiter:innen der Ordnungsämter (bei einer Kontrolle vor Ort) darauf hinzuweisen, dass die Anträge nicht vor dem 02.08.2021 gestellt werden konnten und mit einer Bearbeitungsdauer von sechs Wochen zu rechnen ist,
  • die wichtigsten Auszüge von der Homepage des RP Darmstadt ebenfalls vor Ort ausgedruckt zur Einsicht vorzuhalten.

Bis zum endgültigen Anschluss an das OASIS Spielersperrsystem beachten Sie bitte die Übergangsregelungen zur Sperre, die seit dem 01.07.2021 gelten. Wir haben Sie hierüber am 29.06.2021 ausführlich informiert.

WICHTIG:

  • Standortbezogene Sperren vor dem 01.07.2021 werden nicht übernommen.
  • Landesweite Sperren aus Hessen und Rheinland-Pfalz werden automatisch in die bundesweite und spielformübergreifende Spielersperrdatei übernommen.
  • Gleiches gilt für die existierenden Sperren der Spielbanken oder Sportwettanbieter.
  • Durch die Zusammenführung der unterschiedlichen Sperrdateien zu einer bundesweiten und spielformübergreifenden Sperrdatei, werden eventuelle auch Stammgäste von Ihnen bereits gesperrt sein, auch wenn diese sich eben nicht bei Ihnen gesperrt haben.
  • Sperranträge, die seit dem 01.07.2021 bei Ihnen eingehen, sollten an das RP Darmstadt weitergeleitet werden, so dass sie bereits in OASIS GlüStV 2021 eingepflegt werden können. Um die Bestätigung der Sperre kümmert sich dann das RP Darmstadt.
Im Überblick – die OASIS Spielersperre

1. Sperrabfrage im Standort

Sie sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei nach durchzuführen. In Spielhallen hat der Abgleich bei jedem Betreten zu erfolgen. Gesperrte Personen sollen sich in Spielhallen überhaupt nicht aufhalten. In Gaststätten hat die Abfrage erst vor dem ersten Spiel während desselben Aufenthalts zu erfolgen.

2. Sperranträge gemäß § 8a GlüStV 2021

Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sperren Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre).

Die Anträge auf Selbst- oder Fremdsperre können auch direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden.

Die Anträge auf Selbst- oder Fremdsperre können Sie hier herunterladen:

Zum Antrag Selbstsperre >>>

Zum Antrag Fremdsperre >>>

Folgende Daten werden in OASIS gemäß §23 Abs. 1 GlüStV 2021 gespeichert:

  • Familiennamen, Vornamen und Geburtsnamen,
  • Aliasnamen, verwendete Falschnamen,
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Anschrift
  • Lichtbilder (zurzeit noch nicht möglich, aber für eine spätere Version geplant)
  • Grund der Sperre
  • Dauer der Sperre und
  • die meldende Stelle.

WICHTIG: Ein Eintrag ist auch vorzunehmen, wenn nicht alle Daten vorliegen!

Spieler und Spielerinnen können sich bei Fragen rund um OASIS an das RP Darmstadt unter folgender Mail wenden: spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Spieler:innen finden Sie in den FAQs für Spieler:innen:

Zu den FAQs für Spieler:innen >>>

Wir erarbeiten derzeit entsprechende mehrsprachige Aushänge für Ihre Gäste, die wir Ihnen zeitnah zur Verfügung stellen werden.

3. Fremdsperre

Ein Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen kann aufgrund der Wahrnehmung des Personals die Eintragung der Spielersperre vornehmen.
Darüber hinaus dürfen Dritte (z.B. Verwandte, Lebenspartner) die Eintragung beantragen.
Welche Gründe gibt es hierfür?

Es müssen bei Fremdsperren Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der Spieler

  • spielsuchtgefährdet ist,
  • überschuldet ist,
  • finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
  • Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen.

WICHTIG:
Gemäß §8a Abs. 3 ist den Spieler:innen vor Eintragung einer Fremdsperre zwingend die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Gelegenheit sowie die Stellungnahme sind zu dokumentieren.

Fremdsperren haben eine Mindestdauer von einem Jahr.

4. Bestätigung der Sperre

Der die Sperrung Eintragende teilt der betroffenen Person unverzüglich in Textform mit, dass für seine Person eine Sperre eingetragen ist und informiert sie über das Verfahren zur Beendigung der Sperre (§8a Abs. 5 GlüStV 2021).

Wir empfehlen Ihnen unbedingt „Bestätigungsformulare“ in der Spielhalle oder der Gastronomie vorzuhalten, so dass ihre Mitarbeiter:innen die Bestätigung direkt nach Eintragung der Sperre ausfüllen und mitgeben können. Auf dem Bestätigungsformular muss unbedingt der Ablauf der Entsperrung erklärt sein.

Ein entsprechendes Muster können Sie hier herunterladen:

Zum Muster: Bestätigung Sperre >>>

5. Entsperrung / Beendigung der Sperre gemäß § 8b GlüStV 2021

  • Eine Aufhebung der Sperre ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich.
  • Der Antrag auf Aufhebung der Spielersperre ist bei unbefristeten Spielersperren (Selbst- oder Fremdsperre) frühestens nach Ablauf eines Jahres zu stellen.
  • Die Aufhebung einer befristeten Selbstsperre kann erst nach Ablauf der individuellen Laufzeit, frühestens aber nach Ablauf der Mindestfrist von 3 Monaten beantragt werden.

Wird kein Antrag gestellt, endet die Sperre nicht.

WICHTIG:
Ab dem 1. Juli 2021 ist das Regierungspräsidium Darmstadt zentral zuständig für die Aufhebung von Spielersperren im Spielersperrsystem OASIS GlüStV 2021. Die Aufhebung der Sperre kann nur direkt beim RP Darmstadt gestellt werden. Sollten dennoch Anträge auf Aufhebung von Spielersperren bei Ihnen eingehen, sind diese an das

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 34 Glücksspiel
Preisprüfung
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt

weiterzuleiten.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen alle offenen Fragen weitestgehend beantworten. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich wie gewohnt gern bei uns in der Geschäftsstelle.