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Liebe Mitglieder,

mit über 22.000 Unterschriften habe ich als Petent im April 2021 die Petition für ein faires Landesglücksspielgesetz in Baden-Württemberg übergeben. Die Forderung: Die Landesregierung soll die Regulierung nach dem Abstandsprinzip aufgeben.
 
In der Begründung hatten wir damals vor allem vor dem Verlust von bis zu 8.000 Arbeitsplätzen und hunderter unternehmerischer Existenzen gewarnt. Zudem wurde auf die Ungleichbehandlung zum Online-Glücksspiel hingewiesen.
 
Das Petitionsverfahren nimmt einige Zeit in Anspruch, weshalb auch nach eineinhalb Jahren noch keine Entscheidung des Ausschusses vorlag. Nachdem mehrere Gesprächsanfragen von Mitgliedern des Petitionsausschusses abgelehnt worden sind, habe ich mich als Petent im November dazu entschlossen, nochmal schriftlich an den Ausschuss heranzutreten. Ziel war es, die Entwicklungen seit Juli 2021 zu schildern und neue Argumente für die Regulierung nach qualitativen Kriterien vorzubringen. Das Schreiben vom 22. November 2022 können Sie zu Ihrer Information hier herunterladen:

Zum Anschreiben vom 22.11.2022 >>>

Nun hat der Petitionsausschuss am 30. November 2022 über die Petition beraten. Insofern hatten alle Ausschussmitglieder Kenntnis über das erneute Schreiben. Leider wurde bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung dennoch mehrheitlich entschieden, der Petition nicht abzuhelfen.
 
Die wesentlichen Gründe der Ablehnung in Kürze:
 

  • Die Rückführung des Angebots an Spielhallen war erklärte Absicht des Landesgesetzgebers, auch in Kenntnis der Auswirkungen auf vorhandene Arbeitsplätze.
  • Bestimmungen zum Abstandsgebot sind eine bewusste und gewollte Grundsatzentscheidung.
  • Spielhallenbetreibern wurde über einen langen Zeitraum ermöglicht, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen und ihre Investitionen zu amortisieren.
  • Da beide Spielformen (online und terrestrisch) gleich gut und umfassend ausgestaltet worden sind, stellt sich die Frage einer Gleichbehandlung nicht.
  • Die Zertifizierung von Spielhallen bezieht sich allein auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, was eine Selbstverständlichkeit ist.
  • Bemühungen der örtlichen Behörden um eine Reduzierung der Spielhallendichte würde durch einen Paradigmenwechsel (Aufgabe des Abstandsgebots zwischen Spielhallen) der Boden entzogen werden.

 
Die ausführliche Begründung finden Sie in angehängter Drucksache (17/3731) unter Punkt 6 auf den Seiten 11 und 12.

Zur Begründung / Drucksache 17/3731 >>>

Die Ablehnung der Petition ist ein Dämpfer in unseren Bemühungen für eine faire Regulierung nach qualitativen Kriterien. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir den Kopf in den Sand stecken. Mit Blick auf die notwendige Anpassung des Landesglücksspielgesetzes an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind wir weiter im Austausch mit den Fraktionen und Fachpolitikern im Landtag von Baden-Württemberg. Wir sind überzeugt davon, dass wir die Argumente auf unserer Seite haben und diese auch Gehör finden werden.

Beste Grüße

Ihr Dirk Fischer