Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie heute an einem Erfolg im Kampf gegen die stetig wachsenden Vergnügungssteuersätze in Baden-Württemberg teilhaben lassen:
Die Gemeinde Schutterwald hat im April dieses Jahres die Veränderung der Vergnügungssteuersatzung beraten und eine Erhöhung von 20 Prozent Bruttokasse auf 30 Prozent Bruttokasse beschlossen.
Ein Mitgliedsunternehmen des AVBW betreibt die einzige Spielhalle in Schutterwald und hat uns über die Vergnügungssteuererhöhung informiert. Dirk Fischer führte sodann gemeinsam mit dem Unternehmer vor Ort ein sehr angenehmes und konstruktives Gespräch mit dem Bürgermeister und Hauptamtsleiter der Gemeinde. Hierbei wurden konkrete Zahlen vorlegt und darauf verwiesen, dass der Steuersatz von 30 Prozent auf die Bruttokasse eine erdrosselnde Wirkung habe. Zudem wurde auf die Vergnügungssteuersätze der Nachbargemeinden verwiesen, von denen keine über den Steuersatz von 25 Prozent der Bruttokasse hinausgegangen ist.
Weiterhin klärte Dirk Fischer ebenfalls über die geltenden Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Spielhallen auf und machte darauf aufmerksam, dass eine Reduzierung von legalen Spielhallen durch übermäßige Besteuerung letztlich zu einer stärkeren Nutzung illegaler Angebote und dadurch zu einem Abdrängen der Spieler in den illegalen Bereich führt.
Die Verwaltung der Gemeinde Schutterwald konnte erfreulicherweise dieser Argumentation folgen und schlug deshalb auf der Gemeinderatsitzung am 24.07.2024 vor, die Erhöhung auf den Steuersatz von 25 Prozent der Bruttokasse ab dem 01.07.2024 zu ändern. Der Gemeinderat stimmte der Beschlussvorlage zu. Für uns ein absoluter Erfolg!
Daher auch an dieser Stelle noch einmal der Aufruf an Sie: Beobachten Sie – insbesondere nach der Sommerpause – die Ratsinformationssysteme Ihrer Gemeinden und informieren uns, sobald Sie Kenntnis über geplante Erhöhungen haben. Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung und bei Gesprächen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand