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Liebe Mitglieder,

die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neue Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 18.04.2021 außer Kraft.

Spielhallen und die Gastronomie bleiben gemäß § 13 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 11 weiterhin geschlossen.

Folgende neue Regelungen sind in Kraft getreten:

  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
  • Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
  • In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen.

Die gesamte Corona-Verordnung finden Sie hier:

Zur Corona-Verordnung ab 29.03.2021

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in einigen Regionen in Baden-Württemberg seit Tagen über 100 liegt, ziehen mehrere Landkreise und Städte die sogenannte Notbremse.

Die Landeshauptstadt Stuttgart will ab Mittwoch die Regeln wieder verschärfen, in Ulm, Heilbronn, im Rems-Murr-Kreis und im Kreis Ravensburg gelten bereits ab heute wieder strengere Auflagen. In den Kreisen Sigmaringen, Konstanz, Waldshut, im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim wurde bereits die “Notbremse” gezogen.

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie alle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab dem 29.03.2021. Aufgeführt sind hier auch inzidenzabhängige mögliche Lockerungen sowie die Maßnahmen im Zusammenhang mit der sogenannten Notbremse:

Zur Übersicht der Maßnahmen in BW ab 29.03.2021

Eine Übersicht über die offenen und geschlossenen Einrichtungen in Baden-Württemberg finden Sie hier:

Zur Übersicht offene und geschlossene Einrichtungen

Selbstverständlich werden wir Sie weiterhin laufend informieren und sind für Sie in der Geschäftsstelle erreichbar.