Liebe Mitglieder,
das Gericht hat in einer Pressemitteilung vom 16.03.2022 darauf hingewiesen, dass in dem Verfahren 1 VB 156/21 einem Antrag einer Spielhallenbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen und der vorläufige Weiterbetrieb einer Spielhalle ermöglicht wurde.
Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass die vorliegende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet und damit die Erfolgsansichten offen sein. Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen im Fall einer Schließung der Spielhalle sah das Gericht ein überwiegendes Interesse der Spielhallenbetreiberin am Weiterbetrieb ihrer Spielhalle bis zum Abschluss des vorliegenden Verfahrens. Zudem sah das Gericht durch den Weiterbetrieb der Spielhalle keine derart gravierende Gefährdung des Gemeinwohls, dass eine sofortige Schließung der Spielhalle erforderlich sei.
Die entsprechende Pressemeldung sowie den Beschluss können Sie hier herunterladen:
Für Rückfragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Tim Hilbert