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Liebe Mitglieder,
 
mit Ablauf des 02.04.2022 endet die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Übergangsfrist. In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 29. März 2022 haben die Koalitionspartner die Eckpunkte der weiteren Corona-Strategie festgelegt. Das Land Baden-Württemberg wird dabei alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. Zum Schutz vulnerabler Gruppen sieht dieses Basisschutzmaßnahmen – wie die Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc.), im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Luft- und Personenfernverkehr und die Testpflicht in bestimmten Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen etc.) – vor.

Die Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar. Somit entfallen zum 03.04.2022 nahezu alle Corona-Maßnahmen.

Dies bedeutet für Spielhallen und die Gastronomie:

Ab Sonntag, den 03.04.2022,  gelten keine Einschränkungen mehr, also
 

  • kein Hygienekonzept notwendig,
  • keine Einhaltung von Mindestabständen,
  • keine Maskenpflicht,
  • keine Zutrittskontrollen (keine Anwendung von 3G, 2G oder 2G+).

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA Tim Hilbert