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Liebe Mitglieder,

die Innenpolitiker der CDU-Fraktion haben einen Antrag zum Illegalen Glücksspiel in Baden-Württemberg gestellt. Die inzwischen veröffentlichte Stellungnahme des Ministeriums des Innern, für Digitalisierung und Kommunen macht deutlich: Illegale Glücksspiele im Land nehmen dramatisch zu.

So teilt das Innenministerium mit, dass in jüngerer Zeit vermehrt Fun Games und unerlaubt genutzte Fun4Four-Geräte festgestellt wurden. Zudem sind die Straftaten im Deliktsbereich des „Unerlaubten Glücksspiels“ (§§ 284, 285, 287) seit 2018 stetig von 55 auf 209 gestiegen. Für das Jahr 2023 wird ein weiterer Anstieg prognostiziert. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der niedrigen Fallzahl bereits leichte Veränderungen ausreichen, um nicht unerhebliche prozentuale Schwankungen zu verursachen. Sog. „Sammelvorgänge“ können den Effekt zusätzlich verstärken. Eine Statistik zur Anzahl von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel wird in Baden-Württemberg nicht geführt. [Frage 4]

Ursächlich für den Anstieg könnten laut Innenministerium unter anderem die Auswirkungen der Coronapandemie sein. Zu berücksichtigen sei zudem, „dass es sich bei Zuwiderhandlung gegen spielrechtliche Vorgaben zu einem großen Teil um sog. Kontrollkriminalität handelt. Es handelt sich also um Kriminalität, die ohne Kontrollen durch die Polizei nahezu unbemerkt bleibt.“ Aufgrund der geringen Anzeigebereitschaft geht man von einer nicht unbeachtlichen Dunkelziffer aus. Die zuständigen Polizeidienststellen im Land hätten aber schnell auf die Lageentwicklung reagiert und eine hohe Fachexpertise aufgebaut. Die intensivierten Kontrolltätigkeiten und damit eine Aufhellung des Dunkelfeldes könnten nach Auffassung des Innenministeriums ein weiterer Faktor für die gestiegenen Fallzahlen sein. [Frage 5]

Bei den aktuellen Zahlen zum Ausmaß glücksspielbezogener Probleme in der deutschen Bevölkerung werden die Zahlen aus dem Glücksspielsurvey 2021 herangezogen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Innenministerium auf die veränderte Methodik im Vergleich zu den bisherigen 2-jährlichen BZgA-Surveys hinweist. Dies lasse nur eine sehr begrenzte Vergleichbarkeit zu. Ergänzend wird auf die Suchthilfestatistik Baden-Württemberg hingewiesen. Die Zahlen insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 zeigen Rückgänge in den Beratungszahlen. Im Berichtsjahr 2022 stieg der Anteil pathologisch Spielender in den Beratungsstellen wieder an. Dies könne als Hinweis gewertet werden, dass die Rückgänge in 2020 und 2021 zumindest teilweise coronabedingt waren. [Frage 9]

Antrag und Stellungnahme können Sie hier herunterladen:

Zum Antrag & zur Stellungnahme >>>

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Fiel

Beauftragter für Länderkommunikation