Liebe Mitglieder,
der Verwaltungsgerichtshof hat am heutigen 02.06.2021 einem Eilantrag eines Mitgliedsunternehmens unseres Verbandes gegen die fortgesetzte Schließung von Spielhallen in Baden-Württemberg stattgegeben und mit Beschluss vom heutigen Tage, die Regelung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 der Corona-Verordnung vom 13. Mai 2021, soweit die Vorschrift Spielhallen betrifft, mit Wirkung zum 7. Juni 2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies bedeutet, dass aller Voraussicht nach die Spielhallen in Baden-Württemberg kommenden Montag (07.06.2021) öffnen werden. Unter welchen Voraussetzungen – z.B. inzidenzabhängig – und unter welchen konkreten Auflagen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Lesen Sie hier die gesamte Presseerklärung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:
Zur Presseerklärung des VGH Baden-Württemberg >>>
Die Landesregierung hatte in dem Verfahren vorgetragen, die Spielhallen betreffende Regelung in § 21 CoronaVO sollte in der Woche ab dem 31. Mai 2021 angepasst werden. Da bis zum heutigen Tage eine Öffnungsperspektive für Spielhallen in Baden-Württemberg nicht veröffentlicht wurde, ist das Gericht der Landesregierung zuvorgekommen.
Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung die aktuelle Corona-Verordnung in den kommenden Tagen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entsprechend anpassen wird. Sobald uns weitere Informationen vorliegen – vor allem in Bezug auf die zu erwartenden Auflagen –werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.