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Liebe Mitglieder,

bereits im März dieses Jahres haben wir Ihnen die Stellungnahme der drei kommunalen Spitzenverbände Städte-, Gemeinde- und Landkreistag Baden-Württemberg zur Anpassung des Mindestabstandsgebotes im Glücksspielrecht zur Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte zur Verfügung gestellt.

Am 27. Mai 2021 haben die drei kommunalen Spitzenverbände jetzt ein erneutes koordiniertes Schreiben direkt an die Wirtschaftsministerin Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut adressiert.

Die Verbände setzen sich hierin nochmals für die Möglichkeit der Abweichung von geltenden Mindestabständen ein:

“Das bestehende Mindestabstandsgebot sollte daher so erweitert werden, dass die Gemeinden bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse für ihr Gebiet oder Teile Ausnahmen vorsehen können. Das gleiche schlagen wir hinsichtlich des Verbots von Spielhallen im baulichen Verbund vor: Auch hier sollten Städte und Gemeinden unter den genannten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen können.”

Das gesamte Verbändeschreiben können Sie hier lesen:

Zum koordinierten Verbändeschreiben BW >>>

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.