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Liebe Mitglieder,

im Vorlauf zu den kommenden Feiertagen möchten wir Sie daran erinnern, die Öffnungszeiten Ihrer Spielhallen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

24.12.2022 –  Heiligabend (geschlossen)
25.12.2022 – 1. Weihnachtstag (geschlossen)
26.12.2022 – 2. Weihnachtstag (00:00 – 06:00 Uhr)
01.01.2023 – Neujahr (00:00 – 06:00 Uhr)
06.01.2023 – Heilige drei Könige (00:00 – 06:00 Uhr)

Bitte beachten Sie: In der Vergangenheit haben wir in unserem Kalender an den Feiertagen, an denen die Spielhallen nicht geschlossen sind, sowie an den Sonntagen die Regelung “während des Hauptgottesdienste geschlossen” aufgeführt. Eine Regelung, die sich aus dem Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg ergibt. Dies führte vermehrt zu Nachfragen, so dass wir dies nochmals geprüft haben. Laut den Anwendungshinweisen des Wirtschaftsministeriums stellen die Regelungen der § 46 Abs. 2 und § 29 Abs. 3 des Landesglücksspielgesetzes spezialgesetzliche Regelungen dar, die über die allgemeinen feiertagsrechtlichen Regelungen des Feiertagsgesetzes hinausgehen. Somit findet das Feiertagsgesetz für Spielhallen keine Anwendung. Für Spielhallen in Baden-Württemberg gilt damit die allgemeine Sperrzeit von 00:00 Uhr – 06:00 Uhr auch an Sonntagen und den Feiertagen, an denen die Spielhallen nicht geschlossen zu halten sind. Wir haben unseren Kalender entsprechend angepasst.

Den neuen Feiertags- und Sperrzeitenkalender 2023 für Baden-Württemberg können Sie hier bereits herunterladen. Selbstverständlich erhalten Sie diesen wie gewohnt auch per Post:

Zum Kalender “Feiertage und Sperrzeiten 2023” >>>

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle