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Liebe Mitglieder,

wir haben Sie bereits in unserem Rundschreiben am vergangenen Mittwoch, 02.06.2021, darüber informiert, dass Spielhallen in Baden-Württemberg nunmehr in den Öffnungsplan aufgenommen wurden.

Der Betrieb von Spielhallen ist damit in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab heute, 04.06.2021.

Hierzu hat die Landesregierung gestern die aktualisierten Verordnungen nebst Stufenplan veröffentlicht. Wichtig hierbei ist, dass es eine Verordnung gültig ab heute 04.06.2021 sowie eine Verordnung gültig ab Montag, 07.06.2021 gibt. In der ab heute gültigen Verordnung ist bereits geregelt, dass Spielhallen ab Öffnungsstufe 2 öffnen dürfen.

Zur CoronaVO gültig vom 04.06.-06.06.2021 >>>
Zur CoronaVO gültig ab 07.06.2021 >>>
Zum aktualisierten Stufenplan >>>

Folgende Auflagen gelten für den Betrieb von Spielhallen in Öffnungsstufe 2:

  • Regelmäßiges Lüften der Innenräume
  • Regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden
  • das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern
  • Kein Zutritt mit Erkältungssymptomen
  • Aushang über geltende Hygienemaßnahmen
  • Pflicht zum Tragen einer Maske (OP-Maske, Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske)
  • Erstellung eines Hygienekonzepts
  • Kontaktdatenerfassung (Vor- und Nachname, Telefonnummer, Anschrift, Datum, Zeitpunkt der Anwesenheit)
    Mindestabstände von 1,5 Metern, auch von Geldspielgerät zu Geldspielgerät
  • Testpflicht (schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PCR Test oder PoC-Antigen-Test (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden oder Selbsttest vor Ort unter Aufsicht) /ausgenommen sind Geimpfte und Genesene
  • Rauchverbot in Innenräumen
  • Eingeschränkte Öffnungszeit 06:00 – 22:00 Uhr

 

Folgende Auflagen gelten für den Betrieb von Spielhallen in Öffnungsstufe 3:

  • Regelmäßiges Lüften der Innenräume
  • Regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden
  • das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern
  • Kein Zutritt mit Erkältungssymptomen
  • Aushang über geltende Hygienemaßnahmen
  • Pflicht zum Tragen einer Maske (OP-Maske, Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske)
  • Erstellung eines Hygienekonzepts
  • Kontaktdatenerfassung (Vor- und Nachname, Telefonnummer, Anschrift, Datum, Zeitpunkt der Anwesenheit)
  • Mindestabstände von 1,5 Metern, auch von Geldspielgerät zu Geldspielgerät
  • Testpflicht (schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PCR Test oder PoC-Antigen-Test (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden oder Selbsttest vor Ort unter Aufsicht) /ausgenommen sind Geimpfte und Genesene
  • Rauchverbot in Innenräumen
  • Erweiterte Öffnungszeit 06:00 – 01:00 Uhr

 

Wichtig für Sie:

Spielhallen dürfen erst öffnen, wenn Landkreise bzw. kreisfreie Städte die Öffnungsstufe 2 oder 3 ausgerufen haben!

Behalten Sie unbedingt die Entwicklung der Inzidenzwerten in den für Sie wichtigen Landkreisen und kreisfreien Städte im Auge. Nutzen Sie hierfür die offiziellen Homepages der Landesregierung bzw. direkt der Landkreise und kreisfreien Städte oder abonnieren und folgen Sie diesen auf Instagram, Facebook oder Twitter – hier sind die Informationen meist noch aktueller und schneller.

Maßgeblich für die Einordnung der aktuellen Öffnungsstufe ist die Bekanntmachung durch die örtliche zuständige Behörde, dies ist in der Regel das Gesundheitsamt. Fragen Sie im Zweifel vor Ort nach, bevor Sie verfrüht öffnen.

Eine Übersicht der Inzidenzentwicklung aller Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie hier:
Zur Übersicht der Inzidenzentwicklung >>>

Im Laufe des Tages werden wir Ihnen noch aktualisierte Aushänge und Materialien zum Thema Hygienemaßnahmen in Spielhallen zur Verfügung stellen.

Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.