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Liebe Mitglieder,

im Rahmen der Umsetzung der 3. Mindestlohnanpassungsverordnung erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Bereits zum 1. Juli 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro.

Eine schriftliche Änderung der bestehenden Arbeitsverträge ist nicht vonnöten, der neue Mindestlohn muss lediglich in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Bitte achten Sie jedoch bei geringfügigen Arbeitsverhältnissen darauf, ggf. die Stundenzahl zu reduzieren, um eine Überschreitung der 450 Euro-Grenze zu verhindern.

Noch steht nicht fest, wann die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 Euro erfolgen soll.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.