+49 (0) 711 460 59 83 20 info@automatenverband-bw.de

Liebe Mitglieder, liebe Kolleg*innen,

über 80 Teilnehmer*innen trafen sich gestern zum gemeinsamen Online-Stammtisch Baden-Württemberg des Fachverband Spielhallen e.V. und des Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V.

Frank Waldeck, Vorsitzender des FSH, begrüßte zunächst alle Anwesenden im Namen des Fachverband Spielhallen e.V., bevor er das Wort an Dirk Fischer (FSH-Vorstandsmitglied und Mitglied des erweiterten Vorstandes Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V.) übergab. Fischer startete mit einem kurzen Überblick über die ereignis- und arbeitsreichen letzten eineinhalb Jahre politische Arbeit des Landesverbandes. Ziel der verbandspolitischen Arbeit war und ist die Anwendung der Öffnungsklausel § 29 Abs. 4, um den Bestand der Mitgliedsbetriebe größtmöglich zu sichern. Der in der vergangenen Woche veröffentlichte Koalitionsvertrag von Bündnis 90/ Die Grünen und CDU, in dem die Parteien vereinbaren, von der Option des § 29 Abs. 4 GlüStV zur Zulassung von Mehrfachspielhallen keinen Gebrauch zu machen und an den bestehenden Regeln zu Mindestabständen für Spielhallen festzuhalten, hat dieses Ziel mehr als gefährdet. Die Entscheidung ist für den Automaten-Verband nicht nachvollziehbar und enttäuschend. „Die Situation in Baden-Württemberg ist sehr ernst,“ bringt Fischer die Lage auf den Punkt.

Trotzdem hält der Automaten-Verband an seiner politischen Arbeit fest und wird – vor allem mit dem Fokus auf die kommunalen Spitzenverbände – weiter für den Bestand und den Erhalt der Baden-Württembergischen Automatenunternehmer kämpfen. Dirk Fischer appellierte zudem nochmals an alle Teilnehmer*innen das direkte Gespräch mit den kommunalen Politiker*innen sowie den Landtagsabgeordneten ihres Wahlkreises zu suchen.

Selbstverständlich nahm auch Tim Hilbert – juristischer Berater des FSH und Justiziar des Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. – an dem digitalen Stammtisch teil und führte zu der aktuellen rechtlichen Lage in Baden-Württemberg aus. Besonderes Augenmerk legte er auf die in der Mehrheit am 30.06.2021 auslaufenden Härtefälle und das bis heute fehlende Auswahlverfahren. Er empfahl allen Unternehmen, dringend Neuanträge zu stellen, um so an dem anstehenden Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Zudem warnte er deutlich davor, Spielhallen ohne Erlaubnis bzw. nach Ablauf der Befristung ohne Duldungserklärung weiterzubetreiben.

Im Hinblick auf die ernste Lage Baden-Württembergs bereitetet Tim Hilbert die Teilnehmer*innen auch auf das Thema Vorbereitung auf die Schließung von Spielhallen vor.

Auch das kommende bundesweite und spielformübergreifende Sperrsystem und dessen praktische Umsetzung wurde thematisiert. Hierzu informierte der stellvertretende FSH-Vorsitzende Jean Pierre Berlejung, der als hessischer Unternehmer bereits seit Jahren Erfahrung mit dem Sperrsystem OASIS machen konnte und so einige wertvolle Praxistipps und Antworten geben konnte.

Wir danken allen Teilnehmer*innen für diesen wertvollen Austausch.