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Liebe Mitglieder,

aufgrund verschiedener Rückfragen mussten wir feststellen, dass in Baden-Württemberg aktuell Online-Präventionsschulungen angeboten werden, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Hierzu wurden wir durch unsere Partnerfirma Merlato GmbH im Nachgang an unsere Jahreshauptversammlung auf eine Klarstellung bezüglich der zeitlichen Ausgestaltung von Präventionsschulungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe hingewiesen:

In Baden-Württemberg gelten die nachfolgenden verbindlichen Schulungsvorgaben für Spielhallen:

  • Erstschulung 14 Stunden (max. 4 Stunden im E-Learning möglich)
  • Wiederholungsschulung: 8 Stunden (max. 4 Stunden im E-Learning möglich)

Wichtig: Es handelt sich bei den Vorgaben der Dauer um Zeitstunden. Für Spielhallen gilt deshalb: Eine Online-Schulung in Kombination mit einer 1-tägigen Präsenzschulung ist demnach als Erstschulung nicht erlaubnisfähig, da die Präsenzschulung dann 10 Stunden zzgl. Pausen dauern würde. Die Zeitstunden in Präsenz (10 bei der Erstschulung / 4 bei der Wiederholungsstunden) dürfen in keinem Fall unterschritten werden.

Im Weiteren muss die Schulung laut Landesgesetz durch eine in Baden-Württemberg ansässige Suchthilfeeinrichtung bzw. in Zusammenarbeit mit dieser erfolgen.

Bitte beachten Sie bei der Buchung der gesetzlich verpflichtenden Präventionsschulung zwingend auf die rechtlichen Vorgaben. Eine Verkürzung der Schulungszeit in Präsenz – und damit eine verlängerte E-Learning-Zeit – ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar. Schulungen, die nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sind nicht geeignet die Schulungsverpflichtung zu erfüllen und besitzen somit keine Gültigkeit.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt sehr gern zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen

RA Tim Hilbert